Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum Februar 2024

Auch zum Februar gibt es einige (gesetzliche) Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

📌 Gesundheit: Zuzahlung bei Medikamenten wird preiswerter
Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke sind in der Regel zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig und werden stattdessen mehrere kleinere Packungen ausgegeben, wird es ab dem 1. Februar 2024 preiswerter: Wer zum Beispiel statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen erhält, für den wird die Zuzahlung nur einmal fällig statt bisher zweimal.
Infos hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetze-und-verordnungen_medikamente

📌 Verbraucherschutz: Herkunftsangabe bei unverpacktem Fleisch ist Pflicht
Die Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet sein – das gilt ab dem 1. Februar 2024 auch bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Darauf müssen sich vor allem Fleischtheken und Metzgereien, aber auch Hofläden und Wochenmärkte einstellen. Die Kennzeichnung war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
Infos hier:
www.bmel.de/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/herkunftskennzeichnung

📌Verbraucherschutz: Mehr recycelte Metalle in Batterien laut Europäischer Batterieverordnung
Ab dem 18. Februar 2024 gilt die Europäische Batterieverordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dann müssen Batterien einen gewissen Prozentsatz recycelter Metalle enthalten. Ab 2025 werden schrittweise Vorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht. Ab 2027 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte-Batterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können – was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht. Auf jeder Batterie steht dann ein Etikett und ein QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken.

📌 Justiz: Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert entsprechend der Strafrechtsreform
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür ersatzweise ins Gefängnis. Künftig wird die Dauer der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Betroffene müssen zudem in Zukunft auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.
Infos hier: www.bundesregierung.de/neustart-strafrechtspolitik

📌Förderung für Heizungstausch startet
Wer seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, kann ab dem 27. Februar einen Zuschuss bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Für erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gibt es verschiedene Boni. Die Förderanträge können auch rückwirkend für Arbeiten eingereicht werden, die schon begonnen wurden.

Weitere Neuerungen im Februar
auf SWR3.de:  www.swr3.de/aktuell/das-ist-neu-aenderungen-februar-2024

und auf stern.de: www.stern.de/wirtschaft/news/im-februar–aenderungen-fuer-verbraucher—medikamente–heizung-und-mehr

Quellen: Bundesregierung, SWR3, stern.de

Die Tage werden wieder länger … habt einen schönen Februar
Euer Team der b:L

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