Rechts-Tipp: Vorsicht beim Überholen einer Fahrzeugschlange vor einer Ampel

Das Landgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 20.01.2023 entschieden, dass der Überholende verpflichtet ist, sich erst zu vergewissern, warum die Fahrzeuge dort stehen und auch mit ausscherenden Fahrzeugen zu rechnen hat.

Es spreche einiges dafür, so das Landgericht, hier eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO und damit ein Überholverbot anzunehmen. Kommt es dann zu einem Verkehrsunfall, kann die Lage auf Schadensersatz durchaus strittig sein und nicht immer bekommt der vermeintliche Unfallverursacher auch (alleinige) Schuld.

Hier die Schilderung des Präzedenzfalles:
www.kostenlose-urteile.de/LG-Saarbruecken_13-S-7422_Ueberholen-einer-kurz-vor-Ampelanlage-stehenden-Fahrzeugschlange-nur-mit-besonderer-Vorsicht

In einem solchen Fall ist also unbedingt mit großer Vorsicht zu agieren beim Überholen der Fahrzeugschlange.

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