Tipps aus dem Arbeitsleben: Kann man über die Rentenregelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten?

Viele Beschäftigte möchten auch nach Erreichen ihres Regelrentenalters hinaus arbeiten und das ist auch zulässig. Allerdings sind für den Arbeitgeber dann einige rechtliche Fallstricke zu beachten, damit dies auch rechtssicher abgewickelt wird.
Am besten schließen die beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eine vertragliche Vereinbarung ab, die sogenannte „Hinausschiebensvereinbarung“ gemäß § 41 Satz 3 SGB VI.

Ein Artikel auf Haufe vom 15.02.2022 fasst diesen Themenkomplex gut zusammen:
www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/rentnerjobs-arbeiten-ueber-die-regelaltersgrenze-hinaus