Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum März 2023

Auch zum März gibt es einige (gesetzliche) Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

📌Corona: Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen
Die Infektionslage ist seit Wochen stabil. Deshalb fallen nun weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg: In Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt die Testpflicht. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/coronavirus/corona-schutzmassnahmen

📌Corona: Keine Corona-Testpflicht für Einreisende aus China mehr
Wer aus China nach Deutschland einreiste, musste vor Reiseantritt einen Antigenschnelltest vorlegen. Das ist nicht mehr nötig, denn China gilt seit dem 22. Februar 2023 nicht mehr als Virusvarianten­gebiet.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/coronavirus/corona-einreiseverordnung

📌Corona: Was noch bis 07. April gilt – ein Überblick:
www.bundesregierung.de/coronavirus/infektionsschutzgesetz

📌Energie: Energiepreispauschale für Studierende
 Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten in Kürze – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Auf einer neuen Website können sie sich über die Einmalzahlung von 200 Euro informieren. Es gibt Hinweise zur Antragstellung sowie zur Auszahlung. Zudem hilft eine Hotline weiter.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/einmalzahlung-studierende

📌Energie: Die Energiepreisbremsen starten!
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse

📌Energie:
Die seit September 2022 geltenden Energiesparmaßnahmen werden bis zum 15. April 2023 verlängert: In öffentlichen Arbeitsstätten gilt eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad Celsius. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/klimaschutz/energiesparmassnahmen

📌Klima und Bau: Klimafreundliches Bauen wird lohnender
Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigen Krediten. Eine höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/klimaschutz/neubaufoederung 

📌Verbraucherschutz: Neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten
Die Grenzwerte für den Energieverbrauch von TV-Geräten werden strenger. Mit der zweiten Stufe der EU-Ökodesign-Verordnung gelten neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten.
Infos hier:
netzwerke.bam.de/Netzwerke/EVPG-Produkte/Elektronik/evpg-elektronik 

📌Sonstiges: Jugendticket in Baden-Württemberg startet
In Baden-Württemberg gibt es ab 1. März ein neues Jugendticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Es kostet 365 Euro im Jahr und gilt für alle Menschen unter 21 Jahren. Mit dem Ticket kann man in allen 19 Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg fahren – ausgenommen ist der Fernverkehr. Mit einem Euro pro Tag wird das Ticket günstiger sein als das geplante, allerdings bundesweit gültige Deutschlandticket.
Infos hier:
www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/faq-jugendticket-deutschlandticket-bw

Zusammenfassung auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/gesetzliche-neuregelungen-maerz-2023

auf SWR3.de
www.swr3.de/das-ist-neu-aenderungen-maerz-2023

auf stern.de
www.stern.de/das-aendert-sich-im-maerz-fuer-verbraucher

Einen schönen März mit ersten zarten Frühlingsgefühlen wünschen Euch
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen

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