Gesetzliche Neuregelungen und Änderungen zum März 2022

Im März gibt es einige gesetzliche Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

März-Neuerungen im Zusammenhang mit Corona:

📌Ab 04. März Abschwächungen der Einschränkungen für Gastronomie, Clubs und Hotels
Statt 2G gilt dann nur noch 3G in Gastronomie und Hotels
In Clubs und Discotheken gilt dann 2G-plus

📌 Ab 04.03. dürfen mehr Menschen zu Großveranstaltungen
Drinnen 60% Auslastung und max. 6.000 Zuschauer, draußen 75% Auslastung und max. 25.000 Besucher

📌 Ab 20. März sind dann die nächsten Öffnungsschritte vorgesehen

Alle „tiefergreifenden Schutzmaßnahmen“ wie z.B. die Homeoffice-Pflicht und viele Zugangsbeschränkungen sollen entfallen, wenn es die Situation in den Krankenhäusern zulässt.
Die „Basisschutzmaßnahmen“ wie Maskenpflicht im Inneren sollen weiter gelten.

📌Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab 15.03.2022 gelten
Wer in den entsprechenden Einrichtungen (Krankenhaus, Altenheim/Pflegeheim, Pflegedienste usw.) beschäftigt ist, muss bis 15.03. beim Arbeitgeber einen Nachweis über Genesung oder Impfung vorlegen.
Ob es wirklich soweit kommt, bleibt zu beobachten …

Neuerungen im März abseits Corona:

📌Verbraucherschutz: das Faire-Verträge-Gesetz tritt in Kraft
Verbraucherverträge, die ab 01. März 2022 abgeschlossen werden, dürfen sich nach der ersten Laufzeit nicht mehr automatisch/stillschweigend um diese lange Laufzeit verlängern, sondern müssen dann monatlich kündbar sein. Altverträge sind von der Neuregelung ausgenommen.
Strom- und Gasverträge können nicht mehr wirksam am Telefon abgeschlossen werden, sondern es bedarf der Textform.
Infos dazu und zu weiteren neuen Regelungen bei Verbraucherverträgen:
www.bundesregierung.de/faire-verbrauchervertraege

📌Gesundheit: Bessere Aufklärung zu Organspenden
Eine Organspende ist weiterhin nur möglich mit der Einwilligung des Organspenders zu Lebzeiten oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Dazu ist eine bessere Aufklärung vorgesehen.
Infos hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/zustimmungsloesung-organspende

📌Gesundheit: 23 Chemikalien in Kosmetikprodukten verboten
Bestimmte Chemikalien dürfen ab 01.03. wegen ihrer langfristigen und schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit nicht mehr in kosmetischen Produkten verwendet werden.
Infos hier:
germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-verbietet-23-gefahrliche-chemikalien-kosmetikprodukten

📌Insektenschutz
Um die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschränkt. Zudem treten ab 01.03. weitere neue Regeln gegen Lichtverschmutzung und für mehr artenreiches Grünland zum Natur- und Insektenschutz in Kraft.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/insekten-schuetzen

📌Bundesnaturschutzgesetz: Radikales Hecken- und Baumschneiden ab 01.03. – 30.09. verboten
Grund ist der Schutz von Vögeln und deren Nistplätzen.

Zusammenfassung auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/gesetzliche-neuregelungen-maerz

und auf  stern.de:
www.stern.de/das-aendert-sich-im-maerz-fuer-verbraucher—von-kuendigungsfristen-bis-homeoffice

Wir wünschen Euch einen schönen Vorfrühling – ab 27. März beginnt die Sommerzeit!
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen