Aktuelle wichtige Entscheidungen aus dem Bundesrat

Am Freitag, den 07.10.2022 hat der Bundesrat in seiner 1.025. Sitzung mit einer Marathon-Agenda vieles zuvor Heißdiskutierte auf den Weg gebracht, unter anderem wurden acht Gesetze aus dem Bundestag ratifiziert.
Diese sollen insbesondere die Bürger in der aktuellen Energiekrise entlasten.

Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen:

📌Energie: Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Fernwärmelieferungen auf 7% statt 19%
Dies gilt rückwirkend ab 01.10.2022 und ist bis 31.03.2024 gültig.
Die liefernden Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Endverbraucher weitergeben.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/steuersenkung-gas
Hier des Gesetzestext im Wortlaut:
www.bundesrat.de/Drucksachen/2022/0401-0500/476-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1

📌Arbeit: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie in Höhe bis zu 3.000 Euro auszahlen. Dies ist Teil des dritten Entlastungspakets der Regierung. Die Prämie kann bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgezahlt werden. Dies geht auch in mehreren Teilbeträgen.
Infos hier:
www.bundesregierung.de/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie

📌Gastronomie: Bis Ende 2023 bleibt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% bestehen
Diese Maßnahme für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde um ein Jahr verlängert.
Getränke sind von diesem reduzierten Steuersatz ausgenommen.
Infos hier:
www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/gastronomie-umsatzsteuer-wird-gesenkt

📌Ausbildung: Ausbildungsförderung in Notlagen
Die 28. BAföG Novelle mit diesem Passus tritt am 01.11.2022 in Kraft, der Kreis der BAföG-Berechtigten kann per Rechtsverordnung in bundesweiten Notlagen wie Corona ausgeweitet werden.

Infos hier:
www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ausbildungsfoerderung-in-notlagen-bundesrat-stimmt-zu

📌Neuerungen für Standesämter: leichtere elektronische Kommunikation mit Standesämtern
Das sogenannte Onlinezugangsgesetz wird damit umgesetzt. In bestimmten Fällen können die Standesämter dann auf die Vorlage schriftlicher urkundlicher Nachweise verzichten, die Behörden tauschen die Daten untereinander aus. Das Gesetz soll am 01.11.2022 in Kraft treten.

Alle Tagesordnungspunkte der Sitzung des Bundesrates vom 07.10.2022:
www.bundesrat.de/tagesordnung-1025

Zusammenfassung der Beschlüsse auf der Seite des Bundesrates in Bundesrat kompakt:
www.bundesrat.de/bundesrat-kompakt/22/1025/1025-pk.top-30

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