Steuerentlastung, Energiepreispauschale und Kinderbonus sind beschlossen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf einer Steuerentlastungsgesetzes in geänderter Fassung zugestimmt.

Der Entwurf im Wortlaut:
bundestag.de/btd/20/013/2001333.pdf

Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde ergänzt um die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus in Höhe von 100 Euro.

Weitere Kernpunkte:
– Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.347 Euro
– Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro rückwirkend ab 01.01.2022
– Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten auf 1.200 Euro rückwirkend ab 01.01.2022

Am heutigen 12.05.2022 wird das Gesetz vom Bundestag beschlossen, danach muss der Bundesrat noch zustimmen, dies gilt gleichwohl als sicher.

Hier die Infos des Bundestags (hib – heute im bundestag) dazu:
www.bundestag.de/hib/Steuerentlastungsgesetz

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