Antragstellung für Einmalzahlung für Studierende ab sofort

Die Einmalzahlung von 200 Euro als Energiepreispauschale kann von Studierenden und Fachschülern ab sofort bundeseinheitlich beantragt werden.

Dies betrifft rund drei Millionen Studierenden und 450.000 Fachschüler, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder angemeldet in einer Fachschule/Berufsfachschule waren. Diese Energiepreispauschale unterliegt keiner Besteuerung.

Für die Anmeldung benötigt man ein BundID-Konto. Um die Identität nachzuweisen, benötigt man zusätzlich einen Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat.

Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder.
Die Website www.einmalzahlung200.de informiert über alle Fragen rund um die Auszahlung. Zudem gibt es auch eine Info-Hotline, bei der ganz individuelle Fragen gestellt werden können.

Weitere Entlastungen für Studierende durch den Bund:

– BAföG-Reform (gültig seit 01.08.2022)
Infos: www.bundesregierung.de/bafoeg-reform-antrag

– Heizkostenzuschüsse (Auszahlung seit Mitte Januar 2023)
Infos: www.bmbf.de/bmbf/2022_heizkostenzuschuss

– Energiepreispauschale von bis zu 300 Euro für Studierende mit Minijob/Werkstudenten-Job im September 2022
Infos: www.bundesregierung.de/entlastung-fuer-deutschland/energiepreispauschale

Infos zur Einmalzahlung auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/einmalzahlung-studierende
und
www.bmbf.de/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.

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