Steuertipp: Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Im Juli haben wir das Thema der Abgabefristen für Steuererklärungen aufgegriffen und Achtung: für alle, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese nicht durch einen legitimierten Dienstleister abgeben, ist es bald soweit, denn spätestens am 02.10.2023 muss dann die Erklärung für 2022 beim Finanzamt vorliegen

Doch wer ist denn überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Der Staat besteht auf einer Erklärung bei Personen, bei denen er vermutet, dass sie ggf. noch Steuern nachzahlen müssen, z.B. also bei Selbständigen und Gewerbetreibenden. Ebenso bei Rentnern, die ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 10.347 Euro pro Jahr haben.

Eine Verpflichtung besteht weiterhin unter anderem in diesen Fällen:
– bei  unversteuerten Einkünften von mehr als 410 Euro (z.B. Mieteinkünfte oder Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
– wenn man sogenannte Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten hat (z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld)
– wenn man einen Lohnsteuerfreibetrag erhalten hat (Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung)
– bei Bezug mehrerer Arbeitslöhne nebeneinander
– bei Lohnsteuerklasse VI
– bei Zusammenveranlagung von Paaren, die nicht beide Steuerklasse IV ohne Faktor haben
– wenn das Finanzamt einen dazu auffordert, eine Steuererklärung abzugeben

Es gibt noch weitere Gründe für die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, hier eine Zusammenfassung im Handelsblatt:
www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuererklaerungs-pflicht-in-deutschland-wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben

Dies alles ist geregelt im Einkommensteuergesetz (EstG) unter § 46:
www.gesetze-im-internet.de/estg/__46

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