Rechtstipp: Seit 01.07.2023 gilt die Stiftungsrechtsreform

Bereits im Juni 2021 wurde der Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts von Bundesregierung und Bundesrat verabschiedet, in Kraft getreten ist es allerdings erst jetzt zum 01. Juli 2023.

Die Stiftungen sollten Zeit bekommen, ihre Satzungen zu ändern und die Stiftungsaufsichten konnten in der Zwischenzeit Anpassungen an das neue Stiftungszivilrecht und der Landesstiftungsgesetze vornehmen.

Mit der Stiftungsrechtsreform sollen damit Verbesserungen für kleine und große Stiftungen ermöglicht werden. Die Eigenverwaltung soll damit erleichtert werden und mehr Flexibilität geschaffen werden und auch bundeseinheitliche Regelungen und mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen vor allem bei Haftungsfragen geschaffen werden – die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder wird beschränkt.
Die Möglichkeiten zur Umwandlung und Zusammenlegung von Stiftungen werden ebenfalls verbessert. Außerdem können Umschichtungsgewinne eingesetzt werden.

Nachgelagert wird zudem zum 01.01.2026 das zentrale Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, das dann vom Bundesamt der Justiz geführt wird.

Eine gute Zusammenfassung findet sich beim Bundesverband Deutscher Stiftungen
(der Artikel ist von 07/2021, er greift gleichwohl die jetzt gültigen Änderungen direkt nach dem damaligen Gesetzesbeschluss auf)

Hier das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom 16.07.2021 im Wortlaut im Bundesanzeiger

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