Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen

Am gestrigen 02. September 2020 hat das Kabinett ein umfassendes Investitionsprogramm für Krankenhäuser beschlossen. Dafür werden vom Bund 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Länder sollen weitere 1,3 Milliarden Euro dafür aufbringen.
Das KHZG soll schnellstmöglich verabschiedet werden und voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten.

Die wichtigsten Punkte des Programms:
– Modernisierung von Krankenhäusern und im Besonderen der Notfalleinrichtungen
– Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur
– der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird bis 2024 verlängert

Die Länder können ab sofort bis zum 31.12.2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

Nähere Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau/krankenhauszukunftsgesetz

Ebenso auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz

Der Entwurf „eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ im Wortlaut:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Krankenhauszukunftsgesetz_-_KHZG