UPDATE Informationen zu Immobilienübertragungen – mit Video!

Wir holen aus aktuellem Anlass dieses wichtige Thema noch mal hoch!
Letzte Woche wurde das Jahressteuergesetz 2022 endgültig verabschiedet und die tiefgreifenden Änderungen für Immobilienübertragungen treten tatsächlich im Januar 2023 in Kraft!

Vor allem im für die Bewertung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen vorgesehenen Sachwertverfahren steigen durch angepasste Wertfaktoren die Bewertungen um bis zu 30%. Ebenso wird eine Erhöhung der Ertragswerte kommen.

Wenn Euch dieses Thema also betrifft und Ihr in absehbarer Zeit eine Immobilienübertragung geplant habt, so solltet Ihr entsprechend der Empfehlung von Andreas Sütterlin am besten unverzüglich noch in diesem Jahr ins Handeln kommen!

Andreas Sütterlin fasst in diesem kurzen Video das Thema für Euch zusammen

Originalbeitrag vom 07.11.2022

Der erste Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 liegt vor. Eine der darin geplanten Regelungen sticht hierbei besonders ins Auge:

Es sind einschneidende Änderungen für künftige Immobilienübertragungen im Rahmen der Schenkung- und Erbschaftsteuerveranlagung geplant.

Der Entwurf sieht weitreichende Verschlechterungen der steuerlichen Bewertungsverfahren vor, so etwa die Verlängerung der Gebäudenutzungsdauer von Wohnungs-/Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern, eine Herabsetzung der gesetzlichen Liegenschaftszinssätze und Bewirtschaftungskosten, die Einführung von Regionalfaktoren bei der Bestimmung von Regelherstellungskosten und ferner eine erhebliche Anpassung der sogenannten Sachwertfaktoren.
Nach derzeitigem Stand des Entwurfs ist mit erheblichen Sachwertsteigerungen von bis zu 50 % zulasten der Steuerpflichtigen zu rechnen. Ebenso steht eine Erhöhung der Ertragswerte bevor.

Andreas Sütterlin fasst in diesem kurzen Video das Thema für Euch zusammen

Interessant ist dazu auch dieser Artikel vom 11.10.2022 in der WirtschaftsWoche:
Haus & Grund befürchtet drastischen Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien zum Jahreswechsel

Die Änderungen sollen nach derzeitigem Stand ab dem 01.01.2023 greifen.
Bei geplanten Immobilienübertragungen solltet Ihr daher überlegen, noch dieses Jahr tätig zu werden.

Auch wenn noch nicht abschließend klar ist, ob diese Anpassung umgesetzt werden wird, empfehlen wir für die nahe Zukunft geplante Immobilienübertragungen zu prüfen, ob diese nicht bereits jetzt durchgeführt werden können.

Wir unterstützen Euch gerne dabei, eine optimierte Immobilienübertragung noch in diesem Jahr anzugehen!
Kontaktiert uns gerne per Telefon 0721-93100-0 / 0641-76006-0 / 036922-1440-0 oder per E-Mail an beratergruppe@leistungen.de

Herzliche Grüße
Euer Team der beratergruppe:Leistungen

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