Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 34

Heute hat sich unser Erklärungsvideo-Spezialist Thomas Reimann Verstärkung mit unserer Kollegin Anna-Sophie Bezhi geholt. Sie kennen Anna-Sophie bereits aus ihrem Vorstellungsvideo als Mitglied unserer „TaskForce Corona“.

Die beiden erklären Ihnen, was denn eigentlich „Steuerprogression“ bedeutet – dies unter dem besonderen Aspekt der Corona-Situation, denn der Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) fällt unter die Lohnersatzleistungen, ist somit steuerfrei und unterliegt damit dem Progressionsvorbehalt. Viele Arbeitnehmer sind im Normalfall nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, müssen dies nun aber durch den Bezug von KUG erstmals machen.

Generell ist das Thema Steuerprogression und Progressionsvorbehalt auch in „normalen Lebenslagen“ nicht jedem so ganz klar. Nach diesem Video wissen Sie mehr darüber!

Hier geht´s zum Video von Thomas Reimann und Anna-Sophie Bezhi

Hier eine kurze Zusammenfassung zu Lohnersatzleistungen und zum Progressionsvorbehalt auf steuerring.de:
www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/corona-virus-lohnersatzleistungen-steuerfrei-dafuer-hoeherer-steuersatz.html

Grundsätzlich liegt dem Prozedere das Einkommensteuergesetz (EstG) § 32a Einkommensteuertarif zugrunde:
www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Hier zur Orientierung ein hilfreicher Fragenkatalog (ohne Rechts- oder Bindungswirkung)  zu Lohn- und Einkommensteuer auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Abgabenrechner/FAQ.html

Wir unterstützen Sie selbstverständlich sehr gerne auch zum Thema Steuererklärung … nicht nur in Zeiten von Corona!

Herzliche Grüße
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen