BAföG-Reform für mehr Chancengleichheit in der Bildung

Heute am 06.04.2022 wurde vom Bundeskabinett der Grundstein gelegt für Verbesserungen für Studierende, Auszubildende und Schüler, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – gefördert werden.

„Ziel ist es, mehr jungen Menschen und Erwachsenen unabhängig von ihrer Herkunft oder der finanziellen Situation ihrer Familie, beste Bildungschancen zu bieten und Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen“ sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger.

Kernpunkte der BAföG-Reform:

📌 Zugang zur Förderung für mehr Menschen
📌 Erhöhung der Freibeträge um 20%, Anhebung der Bedarfssätze um 5%, Anhebung des Wohnzuschlags
📌 Vereinheitlichung und Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts
📌 Vereinfachung der digitalen Beantragung
📌 Förderung für einjährige Auslandsstudiengänge auch für Drittstaaten außerhalb der EU
📌 Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Altfälle

Die Änderungen sollen zum 01. August in Kraft treten und somit zügig eine Wirkung für BAföG-Geförderte spürbar sein.

Infos auf der Seite der Bundesregierung vom 06.04.2022:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bafoeg-reform-2022912

Grafik: Bundesregierung