Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 67 – EILMELDUNG

Heute am 10.02.2021 war es wieder soweit: die Ministerpräsidenten haben sich mit der Kanzlerin und ihrem dieses Mal deutlich erweiterten Stab getroffen, um über die Corona-Lage und die daraus zu treffenden Maßnahmen zu beraten und zu beschließen.

Grundlage war wieder ein Beschlusspapier aus dem Kanzleramt, über das zuerst bei einem Treffen der Länderchefs und anschließend mit dem kompletten Corona-Kabinett über viele Stunden heftig diskutiert und dem Vernehmen nach auch gestritten wurde.

Einig waren sich alle Beteiligten weitgehend darüber, dass trotz endlich sinkender Neuinfektionen und dem daraus resultierend ebenfalls sinkenden Inzidenzwert keine wie von vielen erhoffte großzügige Lockerung der Maßnahmen erfolgen kann. Die Gefahr eines sofortigen Wiederanstiegs des Infektionsgeschehens durch die inzwischen grassierenden und höher ansteckenden Virus-Mutationen und eines darauf folgenden erneut nötigen Lockdowns wird als zu gravierend und aktuell noch nicht valide einschätzbar gehalten.

In wenigen Worten zusammengefasst bedeutet dies eine erneute Verlängerung des Lockdowns im Wesentlichen mit den aktuellen Maßnahmen bis 07. März.

Etwas detaillierter bedeuten die Beschlüsse folgendes:

  • Kontaktbeschränkungen: Weiterhin darf man sich nur mit einer Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind zu unterlassen
  • Medizinische Masken bleiben Pflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Arbeitgeber sind weiterhin angehalten, großzügige Regelungen zu Homeoffice/Mobilem Arbeiten zu ermöglichen
  • Keine Lockerungen für den Amateur- und Breitensport
  • NEU: ab 01. März dürfen Friseure wieder öffnen, natürlich unter Einhaltung der bekannten und von dieser Branche bereits umgesetzten Hygiene-Maßnahmen
  • Brandthema Kitas und Schulen
    Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben Priorität und sollen als erste schrittweise wieder geöffnet werden unter den bekannten Sicherheits-Maßnahmen.
    Es sollen auch vermehrt Schnelltests in Schulen eingesetzt werden.
    Zuständig sind hierfür die Bundesländer im Rahmen ihrer Kultushoheit.
    Manche Länder werden damit bereits im weiteren Verlauf des Februars beginnen.

    Es wird zudem geprüft, ob Lehrkräfte und Erzieher zu ihrer Sicherheit für die Impfungen vorgezogen werden von der dritten auf die zweite Prioritätsstufe.

Die erhofften weiteren Öffnungsschritte werden von der Zahl der Neuinfektionen abhängig gemacht: bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 können weitere Lockerungen erfolgen. Hier sind nach regionalen Gegebenheiten die Länder zuständig.
Der Einzelhandel kann dann vorsichtig mit einer begrenzten Anzahl von Kunden (20qm pro Kunde) wieder geöffnet werden, ebenso Museen und Galerien und die „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ (Kosmetikstudios u.ä.)

Um über das weitere Vorgehen zu beraten und zu entscheiden, trifft die Runde aus Bund und Ländern am 03. März wieder zusammen.

Die Regelungen im Überblick auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/corona-beschluss-1852766

Die Beschlüsse vom 10.02.2021 im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2021-02-10-mpk-beschluss

Die Pressekonferenz vom 10.02.2021 als Video in der Mediathek der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek

Weiterhin gilt: unbedingt für Ausnahmeregelungen immer die Länder-Verordnungen im Blick haben!
Hier sind die Links zu allen Bundesländern gesammelt:

www.bundesregierung.de/coronavirus/corona-bundeslaender

Information aus dem Bundeswirtschaftsministerium:
Die Anträge für die Überbrückungshilfe III können ab sofort online gestellt werden!

Geduld ist also weiterhin angesagt, daher besonnen bleiben und vor allem: gesund bleiben!

Ihre/Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen