Sachbezugswerte 2015

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an
Arbeitnehmer

Sachbezüge

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen auch Sachbezüge. Diese sind
mit den sogenannten Sachbezugswerten zu erfassen und zu besteuern.

Verordnung 2015

Nach dem Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 04.08.2014 sollen ab dem
01.01.2015 voraussichtlich folgende Sachbezugswerte gelten:

  • für ein Frühstück: monatlich 49 € bzw. 1,63 € täglich
  • für ein Mittag- oder Abendessen: monatlich 90 € bzw. 3,00 €
    täglich
  • für die Vollverpflegung: monatlich 229 €

Für eine vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft
gilt ab 2015 ein Sachbezugswert von monatlich 223 € (2014: 221 €). Ist der
Pauschalwert im Einzelfall nicht zutreffend und ist es unbillig, den Wert
der Unterkunft mit diesem Pauschalpreis zu bestimmen, kann alternativ der
ortsübliche Mietpreis zugrunde gelegt werden. Kann dieser nur mit
außergewöhnlichen Schwierigkeiten festgestellt werden, kann die Unterkunft
auch mit einem Pauschalpreis von 3,92 € pro Quadratmeter bei normaler
Ausstattung bzw. von 3,20 € je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung
bewertet werden.

Stand: 31. Oktober 2014

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