Gericht kippt Verzinsung von Steuernachforderungen


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Bundesverfassungsgericht erklärt Verzinsung von Steuernachforderungen für verfassungswidrig

Heute hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 08. Juli 2021 veröffentlicht, demzufolge eine Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% ab dem Jahr 2014 rechtwidrig ist. Eine solche Verzinsung ist in Zeiten von Niedrigzins nicht rechtens!
Der Gesetzgeber muss nun eine Neuregelung finden.

Der Zinssatz „sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich als evident realitätsfern erweise“, was beim aktuellen Niedrigzinsniveau der Fall ist.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide ab 2019 die Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen, wenn der Gesetzgeber bis zum 31.07.2022 keine Neuregelung für diese Zeiträume getroffen hat.

Hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts von heute dazu:
www.bundesverfassungsgericht.de/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077

Hier eine Zusammenfassung auf t-online:
www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_90646038/wegen-niedrigzins-urteil-kippt-zinsen-auf-steuernachzahlungen