Schlagwortarchiv für: Geringwertiges Wirtschaftsgut

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Jahresabschluss 2019

Grundsatz der Wesentlichkeit beachten

Bürokratieabbau Teil III

Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Neue Wertgrenze ab 1.1.2018