Schlagwortarchiv für: Anschaffungskosten

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Mitteilungspflichten für Auslandsbeziehungen

Aktuelles BMF-Schreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Neue Wertgrenze ab 1.1.2018

Kaufpreisaufteilung bei Grundstückskauf

Regelungen in Kaufverträgen auch für die Steuer

Kauf von Gebrauchtimmobilien

Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellkosten

Steuerliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen und privaten Nutzung

Veräußerung selbst genutzter Immobilien

Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“.