Automatischer Informationsaustausch ab 2017

Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten
Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Am 19.03.2014 haben sich 44 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung zu
einem automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen
verständigt. Damit ist den Hochsteuerländern ein weiterer Meilenstein in
der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelungen. Der Erklärung liegt auch
ein detaillierter Zeitplan zugrunde. Der erste automatische
Informationsaustausch soll schon im Jahr 2017 stattfinden. Er soll bereits
Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Eine Umsetzung in EU-Recht
soll bereits Ende 2014 erfolgen.

Länderliste

Der Erklärung schließt sich eine lange Länderliste an. Auf dieser Liste
stehen auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Guernsey,
Jersey, die Bermudas oder die Cayman Islands. Nicht auf der Liste finden
sich allerdings Singapur oder die Vereinigten Arabischen Emirate.

EU-Zinsrichtlinie

Fast zeitgleich haben die EU-Staaten am 24.03.2014 das revidierte
Gesetz über die grenzüberschreitende Besteuerung der Zinserträge
natürlicher Personen einstimmig formell verabschiedet. Die neue Fassung
erfasst als meldepflichtige Kapitaleinkünfte neben den Zinsen auch
Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die revidierte Richtlinienfassung soll
bis 2016 in nationales Recht umgesetzt und ab 2017 praktiziert werden.

Stand: 12. April 2014

Bild: Gajus – Fotolia.com