Betriebsprüfung 2015

Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe
Betriebsprüfung

Zeitnahe Betriebsprüfung

Die sogenannte „zeitnahe Betriebsprüfung“ wurde erstmalig 2010 von der
Finanzverwaltung des Landes Brandenburg angewendet. Der Unterschied zur
gewöhnlichen Betriebsprüfung ist, dass die Prüfer gleich unmittelbar nach
Abgabe der betrieblichen Steuererklärung tätig werden können. Durch die
zeitnahe Betriebsprüfung wird vom bisherigen Drei- (oder Mehr-)
Jahresrhythmus abgewichen und der Zeitabstand der Prüfung selbst zum
Prüfungsjahr verkürzt. Nun erkennen immer mehr Finanzämter die Effizienz
zeitnaher Betriebsprüfungen. Am 20.10.2014 kündigte der
Baden-Württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid die
landesweite Einführung des Projekts „Zeitnahe Betriebsprüfung“ an. Andere
Bundesländer dürften dem folgen.

Rahmenbedingungen, Absichtserklärung

Zeitnahe Betriebsprüfungen sollen sich u.a. durch einen strafferen
Prüfungsablauf mit der Bildung konsequenter Prüfungsschwerpunkte
auszeichnen. Die Unternehmen sollen einen festen Ansprechpartner für die
Prüfung benennen. Den Prüfern soll bereits bei Prüfungsbeginn der
Datenzugriff gewährt werden. Die Beantwortung der Prüfungsfragen soll
binnen fester Fristen erfolgen.

Anwendung

Die neuen Prüfungsrahmenbedingungen sollen innerhalb des
Zuständigkeitsbereiches des Finanzamtes Baden-Württemberg ab Januar 2015
für rund 8.400 Unternehmen ab 10 Mio. € Jahresumsatz gelten. Die im
Einzelnen nach den neuen Kriterien zu prüfenden Unternehmen werden von den
Prüfern bestimmt. Bisherige Pilotprojekte für zeitnahe Betriebsprüfungen
ergaben eine reduzierte Prüfungsdauer um rund 17 % bei rund 10 % höheren
Mehrergebnissen. 2013 erbrachte ein Betriebsprüfer in Baden-Württemberg
durchschnittlich 1,5 Mio. € an Mehrsteuern.

Stand: 27. November 2014

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