Ob Ehevertrag, Scheidung, Lebenspartnerschaft, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt.
Unsere anwaltliche Leistung liegt verstärkt im Ehescheidungsrecht und in allen damit verbundenen Konfliktsituationen aus den nebenstehend genannten Bereichen.
Wir beraten Eheleute, Lebenspartner und Lebensgemeinschaften aber auch zu allen Fragen bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen und bei der Erstellung der notwendigen Vollmachten im Rahmen der privaten Risikovorsorge.
Familienrecht
- Scheidung, Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, nachpartnerschaftlicher Unterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche, Elternunterhalt)
- Fragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung
- Auseinandersetzung des Hausrats
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Kindschaftsrecht
- Adoptionsverfahren
- Namensrecht
Mediation
- Konfliktlösung bei familiären Streitigkeiten
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Zukunftsorientierte einvernehmliche Lösungen
- Reduzierung von Verfahrenskosten
- Erhaltung personeller und betrieblicher Ressourcen
- Berücksichtigung aller Interessenlagen
Vertragsgestaltung
- Eheverträge/Lebenspartnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Güterrechtsvereinbarungen und vermögensrechtliche Verträge
- Regelung ehebedingter und lebenspartnerschaftlichen Forderungen, Darlehen und Schulden
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Nachfolgeplanung
- Testamentsgestaltung
- Erbverträge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Gründung von Stiftungen
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Notfallabsicherung für die Familie
- Familien-/Ehegatten- Gesellschaftsverträge
- Beratung von Familienbetrieben