Vortrag „DSGVO – Einsatz und Nutzen im Mittelstand“ als Video

Mit großer Freude stellen wir Ihnen den Mai-Vortrag „Ein Jahr DSGVO – Einsatz und Nutzen im Mittelstand“ unseres Kollegen Thomas Reimann als Video zur Verfügung! So können auch diejenigen den Vortrag als Anregung für ihr Handeln in Sachen Datenschutz nehmen, die bei den Vortragsterminen in Karlsruhe, Gießen und Eisenach nicht dabei sein konnten.

Hier geht´s zum Video auf unserem YouTube Kanal

Lassen Sie sich von unserem Kollegen Thomas Reimann zu diesem wichtigen Thema  informieren. für Fragen und weitere Infos steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bitte am besten per email mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens an beratergruppe@leistungen.de – wir melden uns zeitnah zurück.

Hierum geht es inhaltlich:
Große Aufregung gab es am 25.05.2018 durch die erstmalige Anwendung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch massive erhöhte Bußgelder und neue Dokumentationspflichten sollte der Schutz der Bürger vor rechtswidriger Verarbeitung ihrer persönlichen Daten erhöht werden. Seit diesem Tag ist nunmehr fast ein Jahr vergangen und es gab einige Kuriositäten, aber auch die ersten Bußgelder.

Doch die DSGVO hat nicht nur negative Auswirkungen. So gibt es jetzt ein nahezu vollständig harmonisiertes Datenschutzrecht in der gesamten Europäischen Union.

Unser Kollege Thomas Reimann, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und erfahrener Softwareentwickler, hat bereits vor vielen Jahren eine entsprechende Ausbildung bei der udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit absolviert und betreut mit seinem ebenfalls qualifizierten Team seit dieser Zeit verschiedene Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter.

In seinem Vortrag bietet Thomas Reimann einen Einblick in seine Tätigkeiten und einen Rückblick auf dann fast ein Jahr DSGVO und verrät, ob jetzt wirklich auf Fotos von Kindergärten schwarze Balken über die Gesichter müssen und ob auch Sie künftig Ihr Klingelschild entfernen müssen. Er warnt außerdem vor neuesten Gefahren für die Sicherheit von Netzwerken und Computern.