Tipp aus unserem Lohn-Team zur bAV

Infos aus unserem Lohn-Team zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zum 01.01.2022 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf alle Verträge der betrieblichen Altersvorsorge mit Entgeltumwandlungs-Vereinbarung ausgeweitet, auch auf die Altverträge von vor 2019.

Was bedeutet das genau?
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 sollte eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge erreicht werden – besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen und bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen.

Die Regelungen gelten grundsätzlich seit 01.01.2018 für die betriebliche Altersvorsorge in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.
Sie gelten nicht für die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse.

Arbeitgeber müssen Lohnnebenkostenersparnisse, die sie durch die Entgeltumwandlung ihrer Beschäftigten realisieren, an die Mitarbeiter weitergeben. Der Zuschuss beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis durch die Umwandlung realisiert.

Das gilt ab dem 01.01.2022 auch für alle bereits bestehenden Entgeltumwandlungen.

Was müsst Ihr tun?

  • Prüft bis zum Jahreswechsel, ob sich dadurch Veränderungen bei Gehaltsverzicht oder dem Arbeitgeberpflichtzuschuss der abgerechneten Beschäftigten ergeben.
  • Prüft, ob für diese Entgeltumwandlungsvereinbarungen ein Arbeitgeberpflichtzuschuss in korrekter Höhe erfasst ist und ob dieser den Ansprüchen aus den o.g. Regelungen entspricht.
  • Wenn das nicht der Fall ist, setzt Euch zur weiteren Klärung mit Beschäftigten und ggf. Versicherungsunternehmen in Verbindung und passt die betriebliche Altersvorsorge an.

Hier ein Artikel auf haufe.de dazu:
www.haufe.de/personal/entgelt/arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung-in-der-bav

Selbstverständlich stehen Euch unsere Experten aus dem Lohn-Team bei der Zusammenstellung und Prüfung der bestehenden Verträge hilfreich zur Seite – bitte nehmt Kontakt mit uns auf, wenn wir Euch beratend und in der Umsetzung unterstützen dürfen.
Kontaktiert gerne Euren Ansprechpartner direkt oder meldet Euch per Telefon 0641-76006-0 / 0721-93100-0 oder per E-Mail an beratergruppe@leistungen.de

Herzliche Grüße
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen