Gesetzliche Neuregelungen zum Februar 2022

Nun haben sich durch einige Aktualisierungen doch noch einige Neuerungen für den Februar ergeben, die wir Euch gerne an die Hand geben möchten.

Februar-Neuerungen im Zusammenhang mit Corona:

📌Der Genesenen-Status wurde mit Wirkung vom 15.01.2022 verkürzt auf drei Monate/90 Tage
Dies wurde vom RKI aufgrund neuer Studien mit Bezug auf Omikron sehr kurzfristig entschieden ohne Absprache mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach und hat für Verwirrung und Ärger gesorgt.
Die 3-Monatsfrist gilt auch für 3G und 2G.
Infos hier: www.bundesregierung.de/genesenen-status-corona

📌Seit 01.02.2022 sind Impfzertifikate nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig
Das bedeutet, das man spätestens nach neun Monaten eine Booster-Impfung braucht, um wieder ein gültiges Impfzertifikat zu erhalten. Diese Regelung gilt EU-weit.

📌Reisen in EU-Länder: Der Corona-Impfpass soll ab Februar das maßgebliche einheitliche Instrument sein
Infos hier: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/travel-during-coronavirus-pandemic/common-approach-travel-measures-eu_de

📌Ab Ende Februar 2022 wird mit „Novavax“ ein neuer Impfstoff verfügbar sein
Novavax ist anders aufgebaut als die bisher eingesetzten mRNA-Impfstoffe (BionTech, Moderna) und die Vektorimpfstoffe (Astrazeneca, Johnson&Johnson), es handelt sich um einen proteinbasierten Impftstoff.

Neuerungen im Februar abseits Corona:

📌Landwirtschaft: ein neues Tierarzneimittelgesetz soll Einheitlichkeit und Transparenz schaffen
Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit 28.01.2022. Eine zeitgleich anzuwendende EU-Verordnung schränkt den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein, was bei Tierärzten und Tierhaltern sehr umstritten ist.
Infos hier: www.bmel.de/Pressemitteilungen//2022/11-neues-tierarzneimittelrecht

📌Artenschutz: Seit 19.01.2022 gelten strikte EU-Regelungen für den Elfenbeinhandel
Der Handel von Elfenbein innerhalb der EU ist verboten, ebenso wie kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren:
Infos hier: www.bfn.de/strengere-regelungen-fuer-den-elfenbeinhandel

📌KfW-Förderstopp für Bauherren seit 24.01.2022
Die Förderung für den Bau von energieeffizienter Gebäude wurde verfrüht gestoppt, da die bereitgestellten Mittel nach der Antragsflut aufgebraucht sind.

📌Kampf gegen Hass im Netz
Seit 01.02.2022 müssen soziale Netzwerke strafbare Inhalte beim Bundeskriminalamt melden. Das BKA rechnet mit rund 150.000 Fällen pro Jahr.

📌Letzte Chance für Ausbildungsprämie bis 15.02.2022
Für Ausbildungen, die bis 15. Februar starten, können Betriebe noch eine Ausbildungsprämie in Höhe von 4.000 Euro oder die Ausbildungsprämie plus in Höhe von 6.000 Euro beantragen.

Zusammenfassung auf stern.de:
www.stern.de/wirtschaft/news/das-aendert-sich-im-februar-fuer-verbraucher

Wir wünschen Euch einen schönen Februar
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen