Die „Digitale Verwaltung“ kommt – Abschaffung der „Zettelwirtschaft“

Das Bundeskabinett hat am 24.05.2023 das „Paket für die digitale Verwaltung“ beschlossen mit dem Ziel, den Bürgern und Unternehmen mehr Verwaltungsdienstleistungen digital in Anspruch nehmen können.

Es besteht zum einen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes:
www.onlinezugangsgesetz.de/gesetzentwurf

Zum anderen umfasst das Paket Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung, Infos dazu hier:
www.onlinezugangsgesetz.de/OZG/DE/ozgaendg-eckpunkte

Was bedeutet das für die Bürger:
Mit der BundID wird es künftig ein zentrales Bürgerkonto für alle geben. Bürgerinnen und Bürger können sich dadurch sicher identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach kann zudem mit den Behörden kommuniziert und Bescheide zugestellt werden.

Was bedeutet das für Unternehmen:
Unternehmen können zukünftig alle Anträge über ein Konto stellen.

Unternehmensleistungen werden „digital only“.

Was bedeutet das für die Verwaltung:
Durch die Digitalisierung wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Mitarbeitenden entlastet.

Die Zusammenfassung auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/paket-fuer-digitale-verwaltung

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Schaubild: Bundesregierung