Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 92

EILMELDUNG – die Beschlüsse aus dem Corona-Kabinett vom 16.02.2022

Heute am 16.02.2022 fand die nächste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz als „Corona-Kabinett“ im Zeichen der Pandemie statt, um vornehmlich über einen stufenweisen Übergang zu deutlichen Lockerungen der Maßnahmen zu beschliessen.
Am 19. März läuft die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus, so dass ab 20.03.2022 das erste Mal seit dem starken Ausbruch der Pandemie in Deutschland und dem Inkrafttreten der Notlage am 28. März 2020 so etwas ähnliches wie „Normalität“ eintreten kann.

Das Zurückfahren der Maßnahmen soll in drei Schritten erfolgen:

1. Schritt

– Die Kontaktbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen soll gelockert werden. Es sind Zusammenkünfte ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.

Für Ungeimpfte gelten die bisherigen Kontaktbeschränkungen erst mal unverändert weiter mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts

– Die 2G-Regel im Einzelhandel entfällt, es gibt auch keine Kontrollen mehr. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

2. Schritt ab dem 04. März

– Ab dem 04. März wird für Gastronomie- und Übernachtungsbetriebe die 3G-Regel anstelle wie bisher die 2G+ Regelung.
Für Discotheken, Clubs und Großveranstaltungen gelten allerdings die 2G+ Regeln mit Nachweis.

– In Innenräumen ist eine maximale Auslastung von 60% vorgesehen bei einer Höchstgrenze von 6.000 Zuschauern.
Im Freien liegt die Höchstkapazität bei 75% und maximal 25.000 Zuschauern

3. Schritt ab dem 20. März

– „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ sollen entfallen, sofern es die „Situation des Gesundheitswesens“ zulässt.
Dies bedeutet z.B. ein Aufheben der Kontaktbeschränkungen und der Homeoffice-Pflicht (dies wird zur Kann-Maßnahme, nicht mehr zum Muss).

– Weiterhin gelten sollen allerdings einige „nicht tiefgreifenden“ Einschränkungen als „Basisschutz“:
* Maskenpflicht im ÖPNV/Zugverkehr/Publikumseinrichtungen
* Abstandsregeln (inkl. Lüften) und Hygieneregeln
* die Teststrategie soll über den 31.03. von der Bundesregierung hinaus neu entwickelt und die Testverordnung verlängert werden.

Das Infektionsschutzgesetz soll allerdings so formuliert werden, dass auch nach dem 20. März weitergreifende Maßnahmen möglich sind, sofern es die Situation des Infektionsgeschehens erfordert.

Der Bundestag soll daher insgesamt eine rechtliche Grundlage schaffen, sodass die Bundesländer über ihre Maßnahmen-Details ( z.B. über medizinische Maske oder FFP2_Maske) möglichst eigenständig entsprechend ihrer individuellen Infektionslage beschließen können.
Diese Grundlage soll auch insbesondere den Schutz der vulnerablen Gruppen berücksichtigen.

Genesenen-Status:
Die Entscheidung über den Genesenen-Status geht zurück an den Bundesrat unter Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums bzw. Gesundheitsminister Kalr Lauterbach. Früher musste hierzu der Bundesrat zustimmen. Zuletzt konnte darüber das RKI entscheiden, dessen Entscheidungen nicht unumstritten waren. Der Gesundheitsminister trägt die politische Verantwortung, daher möchte er solche Entscheidungen in seiner Hand wissen, abgestimmt mit den Ländern bzw. dem Bundesrat.
Der Genesenen-Status soll wieder verlängert werden auf sechs Monate für Ungeimpfte und neun Monate für Grundimmunisierte (zweifach geimpft)

Impfpflicht:
Kanzler Scholz und die Ministerpräsidenten halten daran fest, dass Impfen ein Schlüssel bleibt, die Pandemie in den Griff zu bekommen und die allgemeine Impfpflicht eingeführt werden soll. Die Basis dafür muss vom Bundestag gelegt werden.
An der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll festgehalten werden, allerdings ohne den Stichtag 15.03.2022. „Die Gesundheitsmäter haben ein Ermessen für die Umsetzung der Maßnahmen“ heißt es.

Impfregister:
Die unionsgeführten Bundesländer hätten gerne ein Impfregister mit einer systematisierten Datenerfassung der Corona-Impfungen. Dies konnte sich aber nicht im Beschluss durchsetzen.

Änderung bei der Einstufung von Hochrisikogebieten
Für die Einstufung sollen aufgrund der Omikron-Situation und der hohen Inzidenzen neue Kriterien und Maßstäbe gelten. Die bisherige Verordnung sei nicht mehr angemessen und würde das Gut der Reisefreiheit einschränken. Der Bund soll eine rasche Anpassung der Regelungen erstellen.

Verlängerung der Corona-Hilfen:
Da die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft noch länger zu spüren sein werden, werden die diversen Corona-Hilfen verlängert. Dies hat das Bundeskabinett bereits am 09.02.2022 beschlossen
– Auch nach dem 31.03. können betroffene Betriebe weiterhin den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld beantragen.
– die Überbrückungshilfen (insbesondere die Überbrückungshilfe IV) werden bis zum 30.06.2022 weiterhin ausbezahlt

Infos zum Kurzarbeitergeld:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau/zugang-zu-kurzarbeit
und
www.bmas.de/Pressemitteilungen/2022/mit-kurzarbeit-weiter-arbeitsplaetze-sichern

Infos zur Überbrückungshilfe IV:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Infos zum Corona-Gipfel vom 16.02.2022 auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/corona-mpk-bund-laender

Die Beschlüsse im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2022-02-16-mpk-beschluss.pdf

Die Pressekonferenz von Kanzler Olaf Scholz, Hendrik Wüst (Ministerpräsident NRW) und Franziska Giffey (Regierende Bürgermeisterin Berlin):
https://www.bundesregierung.de/mediathek/pressekonferenz-nach-den-bund-laender-beratungen

Zusammenfassung auf spiegel.de:
www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-pandemie-bund-und-laender-beschliessen-lockerungsplan
und stern.de:
www.stern.de/politik/deutschland/corona-massnahmen–20–maerz-wird-zum-freedom-day–bund-und-laender-beschliessen-lockerungen

Eine weitere Zusammenkunft des Corona-Kabinetts ist für den 17.03.2022 vorgesehen, wenn es die Lage erfordert auch schon früher.

Wird der 20. März also tatsächlich der deutsche „Freedom Day“, den manche anderen Länder bereits früher ausgerufen haben?
Bei aller Freude und Hoffnung auf normalere Zeiten, sollte uns allen bewusst sein, dass das Virus ja nicht plötzlich in der Nacht vom 19. auf den 20.03. März komplett „verschwindet“ und Achtsamkeit und Sorgsamkeit weiterhin in einem gesunden Maß angebracht ist, insbesondere mit Blick auf Menschen der vulnerablen Gruppen.
Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch immer vernünftig … insofern ist zu hoffen, dass die Menschen dieses Landes (und dieser Erde) verantwortungsvoll mit der Situation und miteinander umgehen im Zeichen der gebotenen Solidarität und Fürsorge.

Alles wird gut!
Eure Menschen der b:L