Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 84

Heute – Dienstag, 30.11.2021 – hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der sogenannten „Bundesnotbremse“ und der dazugehörigen Maßnahmen gefällt und diese für der Krisensituation angemessen und somit für verfassungsgemäß erklärt.

Kurz darauf gab es eine Krisen-Sitzung der Ministerpräsidenten, der Noch-Kanzlerin Angela Merkel und dem Bald-Kanzler Olaf Scholz. Diese zog wegen der Zuspitzung der Lage dem ursprünglich geplanten nächsten MPK-Termin am 09.12.2021 einige Beratungen vor. Allerdings endete die Runde ohne konkrete Beschlüsse.

Der Corona-Krisenstab des Bundes wurde bekannt gegeben, Leiter des geplanten Krisenstabs soll Generalmajor Carsten Breuer werden.

Weiterhin wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht thematisiert, da das Urteil zu den Maßnahme-Möglichkeiten von Bund und Ländern wieder mehr Spielraum gegeben hat.

Die Parteien der designierten Regierungs-Ampelkoalition wollen die am 25.11. ausgelaufene „pandemische Notlage“ nicht wieder einsetzen, gleichwohl soll es für die Bundesländer eine „Öffnungsklausel“ für schärfere Maßnahmen geben bis hin zu regionalen Ausgangssperren und Lockdowns.
Olaf Scholz will das Infektionsschutzgesetz so anpassen und den viel zitierten Instrumentenkasten erweitern, so dass die Länder angemessen und verfassungsgemäß reagieren können.
In der Runde hat er sich auch für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, die dann im Bundestag beschlossen werden müsse, als Zeitfenster wurde Ende Februar 2022 genannt.

Eine weitere Bund-Länder-Runde ist am kommenden Donnerstag, 02.12.2021, geplant, dann sollen konkrete Punkte beschlossen und auf den Weg gebracht werden.

Hier die Pressemeldung der Bundesregierung dazu:
www.bundesregierung.de/heutige-videokonferenz-zu-einer-informellen-beratung-ueber-das-weitere-vorgehen-in-der-coronapandemie

Fazit: viel Wind, nichts ist passiert …

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