Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 60

EILMELDUNG

Harter Lockdown ab Mittwoch, den 16.12.2020 als Ergebnis aus der Eil-Beratung der Länderchefs, Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Olaf Scholz vom 13.12.2020

Der seit November geltende Lockdown-Light hat nicht die erhoffte Senkung der Infektionszahlen gebracht, die Krankenhäuser sind an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angelangt und somit hat das Corona-Kabinett heute verschärfte Maßnahmen geltend ab 16.12.2020 bis mindestens 10. Januar 2021 beschlossen.
Am 05. Januar 2021 tritt die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Kanzlerin und ihrem Stab erneut zusammen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, schon heute ist in großen Teilen mit einer Verlängerung der Maßnahmen zu rechnen.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

– Schließungen: Alle Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf abdecken, auch solche die Dienstleistungen zur Körperpflege anbieten.

Ausgenommen von den Ladenschließungen: Unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Reformhäuser und Abhol- und Lieferdienste.

– Schulen und Kitas:  werden grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Notbetreuung und Distanzlernen sind im Beschluss vorgesehen.

– Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten

Ausnahme an Weihnachten: Zwischen 24. bis 26. Dezember sind vier weitere Personen außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt (nur mit Menschen aus dem „engsten Familienkreis“).

Besonderheiten an Silvester: Keine Ausnahme, normale Kontaktbeschränkungen, Versammlungsverbot an publikumsträchtigen Plätzen.

Feuerwerksverbot: Verbot an publikumsträchtigen Plätzen, Verkauf von Böllern und Pyrotechnik ist verboten.

Alkoholverbot: Kein Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit.

Gottesdienste: Nur zulässig unter Auflagen wie der Maskenpflicht und den Abstandsregeln

Die Regelungen im Überblick auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merkel-beschluss-weihnachten

Die Beschlüsse vom 13.12.2020 im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2020-12-13-beschluss-mpk 

Die Pressekonferenz vom 13.12.2020 als Video in der Mediathek der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek

Diese Maßnahmen gelten bundesweit, gleichwohl obliegt es den Ländern entsprechend ihrer Infektionslage zusätzliche Maßnahmen anzuordnen, beispielsweise weitere Ausgangsbeschränkungen wie in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.
Auch die genauen Abwicklungen bzgl. der Schul-/Kita-Schließungen werden von den Ländern vorgegeben.
Fallweise sind auch die Regelungen bezüglich der Schließungen von Dienstleistern wie z.B. Friseurläden etwas differenzierend.

Daher gilt weiterhin: unbedingt immer die Länder-Verordnungen im Blick haben!
Hier sind die Links zu allen Bundesländern gesammelt:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender

Vizekanzler/Finanzminister Olaf Scholz gab bei der Pressekonferenz bekannt, dass es weitere Wirtschaftshilfen für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen und Solo-Selbständigen gebe, die alleine für EINEN Monat um die 11 Milliarden Euro liegen werden.

Anm.d.Red.: Aus einem Kommentar auf spiegel.de hat mir folgende Passage mit dem Aufruf zur Solidarität gut gefallen: „Es geht nicht um das Persönliche, es geht um das Gemeinsame.“

In diesem Sinne:
Bleiben Sie gesund, bleiben Sie besonnen – einen schönen Sonntag und 3. Advent auch in schwierigen Zeiten wünschen Ihnen
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen