Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 55 mit UPDATE

28.10.2020 // UPDATE vom 02.11.2020:

Infos zu den ab 02.11.2020 geltenden Regelungen auf der Seite der Bundesregierung, Stand 02.11.2020:
www.bundesregierung.de/coronavirus/regelungen-ab-2-november 
www.bundesregierung.de/coronavirus/corona-massnahmen

Dringend zu beachten sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer, auf dieser Seite finden Sie alle Links auf die Verordnungen der Bundesländer:
www.bundesregierung.de/corona-bundeslaender-Regelungen

Infos + FAQ-Katalog zu den beschlossenen Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige:
www.bundesregierung.de/info-unternehmen-selbstaendige 

Video-Podcast von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 31.10.2020 zu den neuen Maßnahmen und den Wirtschaftshilfen:
www.bundesregierung.de/mediathek/kanzlerin-podcast/video-podcast-20201031-1806404

Original-Meldung vom 28.10.2020:

Am Mittwoch, den 28.10.2020 hat das Corona-Kabinett in einem vorgezogenem Eiltermin getagt und weitreichend Beschlüsse gefasst.
Das Corona-Kabinett sind die Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Stab.

Grund sind die aktuell exponentiell steigenden Infektionszahlen und die daraus resultierende Befürchtung, dass die Fallzahlen in Kürze außer Kontrolle geraten könnten und das Gesundheitssystem die Fälle nicht mehr bewältigen kann. Die Gesundheitsämter könnten dann die Nachverfolgung der Infektionsketten nicht mehr gewährleisten und die Krankenhäuser/Intensivstationen die Erkrankten nicht mehr ausreichend versorgen.

Bereits vor diesem Gipfel hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung und damit auch neue Regelungen bei der Einreise aus Risikogebieten beschlossen und insgesamt einer Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzgesetzes zugestimmt.
Kernstück für Einreisen aus Risikogebieten ist hierbei die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens mittels einer digitalen Einreiseanmeldung.

Hier die Infos dazu auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/bevoelkerungsschutzgesetz
und die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, Stand 28.10.2020:
www.bundesgesundheitsministerium.de/drittes-bevoelkerungsschutzgesetz

Der Gesetzentwurf im Wortlaut:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/Drittes_Bevoelkerungsschutzgesetz

Nun zu den weitreichenden Beschlüssen des Corona-Kabinetts, um die rasant ansteigende Infektionswelle zu brechen. Hierfür wurden in harten Entscheidungen weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.
Diese Maßnahmen sollen deutschlandweit bereits ab kommenden Montag, den 02. November in Kraft treten und geht bis Ende November.
Um den 11. November herum soll allerdings über die Wirkung der Maßnahmen und etwaiger Lockerungen oder ggf. gar Verschärfung der Maßnahmen erneut beraten und bewertet werden.

Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengestellt:

Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch maximal 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen.
Die Bürger sind aufgefordert,  Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu beschränken.
Dies gilt auch für Treffen im eigenen Haus und für (Verwandten-)Besuche.
Die Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Ausflüge zu verzichten.

Gastronomie
Gaststätten müssen ab 02. November schließen.
Lieferung und Abholung für den Verzehr zuhause bleiben gestattet.
Kantinen sind mit entsprechendem Hygienekonzept ausgenommen von der Schließung.

Kulturstätten, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Messen, Vergnügungsparks
müssen von 02. November bis Ende des Monats schließen.
Ebenso sind Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, deutschlandweit weitgehend untersagt.

Freizeit- und Amateursportbetrieb, Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbäder
Schließung/Einstellung ebenfalls ab 02.11.
Individualsport (z.B. Joggen) ist hiervon ausgenommen.
Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zulässig.

Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen
Medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Physiotherapie) sind möglich.
Friseure bleiben geöffnet

Verbot von touristischen Übernachtungsangeboten im Inland
Nur notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen sind möglich und dürfen beherbergt werden.

Einzelhandel
Die Öffnung mit entsprechendem Hygienekonzept ist weiterhin gestattet, es gibt aber erweiterte Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen (ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche)

Kitas und Schulen
Sollen wenn irgend möglich geöffnet bleiben – bei Infektionsgeschehen ist individuell zu entscheiden.


Es wurden auch weitere Maßnahmen beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, diese sind zum Beispiel:

Auf Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz sollen Firmen, die besonders getroffen sind, erstmals große Teile des Verdienstausfalls ersetzt bekommen. Bei kleineren Betrieben könnte die Lücke (Vergleichsmaßstab Umsatz des Vorjahresmonats) bis zu 75%, bei größeren Betrieben bis zu 70% gestopft werden. Dies bezieht sich auf die für den „Lockdown-Light“ geplante Zeit, also zunächst für die November-Umsatzausfälle.

Entschädigungsansprüche für Eltern sollen bis März 2021 verlängert werden.

Die Beschlüsse im Wortlaut auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/mpk-beschluss-corona

Link auf die Mediathek des Bundesregierung, hier kann die Presseunterrichtung angesehen werden:
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/videos

Artikel zu den Maßnahmen auf handelsblatt.de:
www.handelsblatt.com/massnahmenpaket-von-bund-und-laendern-ab-montag-und-fuer-ganz-deutschland-diese-corona-regeln-gelten-im-november

Es sind keine einfachen Zeiten – Solidarität und Zusammenhalt sind die Wundermittel der Stunde!

Bleiben Sie gesund und bleiben Sie besonnen,
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