Tipp aus unserem Lohn-Team zur Homeoffice-Pauschale

Tipp von Tanja Schmidt aus unserem Lohn-Team:
Pauschale für Homeoffice/Mobiles Arbeiten und Entfernungspauschale

Für das Homeoffice/Mobiles Arbeiten wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese Pauschale gibt es für 2020 und 2021 und gilt auch, wenn kein abgetrenntes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Das Finanzamt erkennt pauschal fünf Euro für jeden Tag an, jedoch höchstens 600 Euro/Jahr. Da die Pauschale Bestandteil der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ist, haben nur Steuerpflichtige einen Vorteil, welche mit weiteren Werbungskosten die 1.000 Euro Pauschale übersteigen.

In diesem Zusammenhang kommt die Entfernungspauschale ins Spiel. Homeoffice-Arbeitstage sind unbedingt beim Jahresausgleich beim Ansatz der Tage für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu kürzen, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden. Die Finanzämter werden davon ausgehen, dass zu Zeiten von Corona und Kurzarbeit sechs oder acht oder mehr Wochen von zuhause gearbeitet wurde. Ein entsprechender Hinweis vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer ist zu empfehlen.

Niedergelegt ist dies im Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020):
www.bundesfinanzministerium.de/2020-12-28-JStG-2020/0-Gesetz

Weiterhin wurde ab 2021 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro erhöht. Je nach Höhe der entfernten Kilometer zum Arbeitsort profitiert der eine oder andere Steuerpflichtige mehr oder weniger von der Homeoffice-Pauschale.
Sollten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Fahrtkostenzuschuss für die Entfernungspauschale zahlen, kann dieser ggf. erhöht werden.

Hier eine Zusammenfassung auf adac.de mit Rechenbeispielen und nützlichen Links:
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/entfernungspauschale

Herzliche Grüße
Tanja Schmidt und das Lohn-Team der beratergruppe:Leistungen