Tipp aus unserem Lohn-Team zur Corona-Prämie

Tipp von Brigitte Wendel aus unserem Lohn-Team:
Verlängerung der Corona-Prämie

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten als sogenannte Corona-Prämie/Corona-Bonus Sonderzahlungen bis 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Auszahlung oder Gewährung wurde über das Jahr 2020 hinausgehend bis zum 30.06.2021 verlängert.

Hier ist zu beachten, dass diese Unterstützung im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen muss. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt ab 1. März 2020, da nur ab diesem Zeitpunkt die Veranlassung durch die Corona-Krise liegen kann. 

Weiterhin ist wichtig, dass der Corona-Bonus in Gesamthöhe Stand jetzt nur einmalig ausgezahlt werden darf, nicht pro Kalenderjahr. Sollte der Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter jedoch bisher nur einen Teil des Betrags ausgezahlt haben, darf bis zur Frist am 30.06.2021 der verbleibende Betrag bis zum Gesamtbetrag von 1.500 Euro gewährt werden.

Herzliche Grüße
Brigitte Wendel und das Lohn-Team der beratergruppe:Leistungen

Artikel zu diesem Thema:
haufe.de: www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei
personalwirtschaft.de: www.personalwirtschaft.de/verguetung/benefits/artikel/steuerfreie-corona-praemie-bis-juni-2021-moeglich