Gesetzliche Neuregelungen zum Mai 2021

Auch im Mai gibt es einige gesetzliche Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

Eine Auswahl der Themenpunkte:

– Entlastung für Eltern, Teil 1:
Die Kinderkrankentage für das Jahr 2021 werden noch mal um 10 Tage pro Elternteil und pro Kind (gesamt pro Elternteil/Kind nun 30 Tage) ausgeweitet, für Alleinerziehende um 20 Tage (gesamt 60 Tage). Dies tritt rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld

– Entlastung für Eltern, Teil 2:
Der Kinderbonus für 2021 in Höhe von 150,00 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind wird im Mai ausgezahlt. Er wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

– Erhöhung der Mindestlöhne und des Urlaubsanspruchs für Pflegekräfte (für alle qualifizierten Hilfskräfte und Pflegefachkräfte), gültig rückwirkend ab 01.04.2021
www.bundesregierung.de/aktuelles/verbesserungen-im-pflegeberuf

– Justiz
Höhere Strafen bei Hetze im Internet:
https://www.bundesregierung.de/aktuelles/gesetz-gegen-hasskriminalitaet
Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz:
https://www.bundesregierung.de/aktuelles/jugendschutz-internet

– Registermodernisierungsgesetz: Die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes „Ordnungsmerkmal“
www.bundesregierung.de/aktuelles/registermodernisierungsgesetz

– Das Meldewesen wird bürgerfreundlicher:
Über ein Verwaltungsportal können die eigenen Meldedaten selbst aus dem Melderegister abgerufen werden
www.bundesregierung.de/aktuelles/digitalisierung-meldewesen

– Verbraucherschutz: Kinderspielzeug wird sicherer – es gelten neue Grenzwerte für gefährdende Stoffe wie Aluminium oder Formaldehyd

Zusammenfassung der Neuerungen auf der Seite der Bundesregierung, Stand 29.04.2021:
www.bundesregierung.de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-mai

Wir wünschen Euch einen schönen Wonnemonat Mai
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen