Gesetzliche Neuregelungen zum Juni 2021

Wieder steht ein Monatswechsel an und auch zum Juni gibt es einige gesetzliche Neuregelungen, über die wir Euch gerne informieren möchten.

Juni-Neuerungen im Zusammenhang mit Corona:

Aufhebung der Corona Impf-Priorisierung am 07. Juni – ab diesem Tag können sich theoretisch alle Menschen in Deutschland ab dem Alter von 12 Jahren für einen Impftermin registrieren

Die Bundesagentur für Arbeit verdoppelt die Ausbildungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen, die in „erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch ihr Ausbildungsangebot beibehalten oder sogar erhöhen. Ab dem 01. Juni gelten einmalig 4.000 Euro Ausbildungsprämie bzw. 6.000 Euro Ausbildungsprämie plus für die betroffenen Unternehmen und wird nach erfolgreich absolvierter Probezeit ausbezahlt.

Die sogenannte „Corona-Prämie“ wird verlängert bis 31.03.2022 (zuvor war sie begrenzt bis 30.06.2021) – bis dahin können Unternehmen ihre Arbeitnehmer steuerfrei mit einem Corona-Bonus in Höhe bis zu insgesamt 1.500 Euro belohnen.
Infos: www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei

Achtung: Ende Juni enden einige Berechnungszeiträume verschiedener Coronahilfen wie Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe. Die Anträge können aber noch bis 31.08.2021 gestellt werden

Neuerungen im Juni abseits Corona:

Online-Entschädigungsantragstellung bei Verspätungen mit der Deutschen Bahn:
Ab 01. Juni können Ansprüche auf Entschädigungen auch online auf bahn.de geltend gemacht werden, nicht mehr nur schriftlich.
Infos: www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung

– Urheberrechtsreform:
Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Die Reform tritt voraussichtlich am 07. Juni in Kraft, wobei für den Gesetzesteil mit den Regeln für Plattformen eine Übergangsfrist bis 01. August gilt.
Infos: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/urheberrechtsreform

– Besserer Schutz von intersexuellen Kindern:
Ab 01. Juni können Eltern ohne medizinische Notwendigkeit keine Operationen durchführen lassen, um das Geschlecht anzupassen, sondern es muss gewartet werden, bis das Kind selbst entscheiden kann

Zusammenfassung einiger Neuregelungen zum Juni 2021 auf der Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/buerokratieabbau/neuregelungen-juni

Wir wünschen Euch einen schönen Frühsommermonat Juni
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen