Der gute Rat, Folge 9

Räumpflichten bei Schnee und Eis

Miau´chen, hier ist wieder Euer Tiger! 😼
Ich dachte, ich gebe Euch aus aktuellem Anlass mal ein paar Infos zum Winterdienst, wie das denn so ist mit den Pflichten zur Glatteis-Bekämpfung und dem Schneeschippen.

Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen obliegt den Gemeinden/Städten. Bezüglich Straßen gilt das aber nur für die Fahrbahn, die sichere Räumung/Streuung der Gehwege wird auf die Anlieger übertragen.
Zuständig und haftbar im Falle von Unfällen – z.B. bei Sturz mit Verletzung von Passanten – sind dabei in erster Linie die Eigentümer der dem Gehsteig anliegenden Häuser. Ist es ein Mietshaus, kann die Pflicht zum Schneeräumen samt Haftung auf die Mietparteien des jeweiligen Hauses übertragen werden. Dies muss im Mietvertrag geregelt werden.

Für freie Straßen und Gehwege ist in der Regel von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr zu sorgen, an Sonntagen von 08:00 bis 20:00 Uhr, allerdings gibt es hier je nach Kommune leichte Abweichungen, über die man sich eigenverantwortlich informieren muss. Dies gilt dauerhaft über den Tag verteilt, einmal schippen oder streuen pro Tag reicht daher je nach Wetterlage oft nicht. Wer berufstätig oder gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, muss sich um einen Ersatz kümmern, ggf. einen professionellen Räumdienst beauftragen.

Die Breite der geräumten Fläche von Bürgersteigen variiert ebenfalls je nach Gemeinde zwischen 1,00m und 1,50m – Faustregel: so, dass zwei Fußgänger mit Einkaufstaschen oder Kinderwägen aneinander vorbei kommen.

Als Streugut ist Sand, Asche oder Salz erlaubt, wobei Salz in vielen Kommunen aus Umweltschutzgründen verboten ist.

Wie Ihr seht, habe ich die weiße Pracht erst mal sehr skeptisch begutachtet und war immer in hab´-Acht-Stellung, falls die komischen Flocken mich angreifen sollten … allerdings war es recht lustig, meiner Lieblingsmenschin beim Schippen zuzusehen und sie miauend anzufeuern.

Bis bald, habt ein schönes Wochenende, miauuuuu
Euer Tiger 😼

Eine gute Zusammenfassung bei Stiftung Warentest / test.de
www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen