Der gute Rat, Folge 8

Miauuuuuu, hier ist wieder Redaktionskater Tiger! 😼

Für die Einkommensteuererklärung für 2020 gelten folgende Abgabefristen:

Die Steuererklärung bei Pflichtveranlagung ist grundsätzlich bis 31. Juli 2021 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei der Vertretung durch Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2022.
Falls Ihr bei Pflichtabgabe Eure Steuererklärung für 2019 noch nicht erledigt habt, so könnt Ihr noch mal durchtamen: wegen der Corona-Krise wurde die Abgabe bei Erledigung durch einen Steuerberater bis zum 31.08.2021 verlängert!

Uff, Glück gehabt, dann kann ich ja auch noch mal ganz entspannt durchatmen – ich habe meine Steuererklärung für 2019 nämlich glatt vergessen – und erst mal ein ausgiebiges Schläfchen halten, gäääähn …

Habt ein gemütliches Wochenende,
müde miauige Grüße und bis zum nächsten Mal
Euer Tiger 😼

Hier könnt Ihr das alles in Ruhe genauer nachlesen:
steuern.de: www.steuern.de/einkommensteuer-grundlagen/steuererklaerung-frist
haufe.de: www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/frist-zur-abgabe-von-steuererklaerungen-2019-wird-verlaengert