
11.12.2020
Miauuuuu, hier ist wieder Redaktionskater Tiger mit einem guten Rat! 😼
Heute habe ich was ganz Besonderes für Euch, über das ich schon ein bisschen schmunzeln musste …
Stellt Euch vor, da kommen Menschen auf die Idee, in ihrer Mietswohnung bzw. auf dem Balkon Bienen zu halten und private Imkerei zu betreiben, summsummsumm 🐝🐝🐝
Dass das Ärger mit den Nachbarn gibt, ist recht naheliegend, denn das ständige Ein- und Ausfliegen der Bienen ist für die umliegenden Balkone ja schon etwas störend wenn nicht gar gefährlich. Manche Menschen reagieren ja sogar allergisch auf Bienenstiche. Ich mag das auch nicht, wenn die mich manchmal pieksen und schlage dann vor Schreck und Schmerz immer ganz dolle Saltos.
Na ja, auf jeden Fall gab es da einen Präzedenzfall, bei dem der Imker-Mieter auf mehrmalige Abmahnungen nicht reagiert hat und der Vermieter schließlich Klage gegen den Bienenhalter auf Entfernung des Bienenstocks eingereicht hat. Das AG Hamburg-Harburg hat nach §§ 541, 1004 Abs. 1 BGB auf Unterlassung weiterer Bienenhaltung auf dem Balkon entschieden (Urteil v. 7.3.2014).
Das Gericht meinte, dass Bienenhaltung nicht zum „allgemein vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache“ gehört, im Gegensatz z.B. zum Halten kleiner Haustiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können. Da Bienen für die Nahrungssuche in die freie Landschaft ausschwärmen, sind diese eindeutig nicht unter die Rubrik solcher „kleiner Haustiere in geschlossenen Behältnissen“ zu zählen.
Hätten die mal lieber mich gefragt, das hätte ich denen gleich sagen können! Bienenstöcke gehören in die freie Natur auf dem Land oder zumindest in recht freiliegende große Gärten.
Ich lebe ja auf dem Land, da hat´s ganz schön viele Bienen und da gehören die auch hin … wenn sie nur mal mich in Ruhe lassen und nicht immer in den Allerwertesten stechen würden, tststs …
Fazit: KEINE Bienenhaltung und Hobby-Imkereien auf dem Balkon einer Mietswohnung!
Bis zum nächsten Mal, ein schönes Wochenende Euch allen und: MIAU
Euer Tiger 😼
Hier der Artikel dazu auf haufe.de
www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bienenhaltung-auf-dem-balkon-einer-mietwohnung