Der gute Rat, Folge 3

Heute hat Bruno, der Bär – das Maskottchen unseres Einkommensteuer-Teams – einen guten Rat für Sie parat:
Um Steuerentlastungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen beim Finanzamt zu erhalten, müssen Sie Handwerkerrechnungen als Nachweis unbedingt überweisen, um diese beim Finanzamt geltend machen zu können! Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Diese und weitere gute Hinweise zum Absetzen von Handwerkerrechnungen/haushaltsnahen Dienstleistungen finden Sie auch hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/handwerkerrechnung-absetzen

Ich soll Sie schön von Bruno grüßen, er hofft, dass er Ihnen ein kleines Bärenlächeln ins Gesicht zaubern konnte 😊