Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 81

In vielen Bundesländern gelten seit 16.09.2021 neue Regeln zur Pandemiebekämpfung, die sich an neu bewerteten Entscheidungskriterien orientieren, das Infektionsschutzgesetz wurde entsprechend angepasst und ist durch Zustimmung des Bundesrates bereits in Kraft getreten.

So wird ein zentrales Entscheidungskriterium ab sofort die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz sein: Künftig bestimmt die Zahl der Menschen, die wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden müssen, welche Schutzmaßnahmen Bund und Länder ergreifen.
Die Hospitalisierungsinzidenz gibt die Anzahl  der in den vergangenen sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 EinwohnerInnen wieder.

Weitere Kriterien sind Impfquote, nach Alter differenzierte 7-Tage-Inzidenz und verfügbare intensiv-medizinische Behandlungskapazitäten.

Infos auf der Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutzgesetz-1958086

Am Beispiel Baden-Württemberg bedeutet das konkret laut der nun gültigen Corona-Verordnung:
Es gibt ein dreistufiges Warnsystem mit Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe

Basisstufe
Die meisten bisherigen 3G-Regelungen bleiben unverändert bestehen.

Warnstufe
Wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt und/oder die Auslastung der Intensivbetten in Ba-Wü an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht bzw. überschreitet, wird die die Warnstufe ausgerufen
In vielen Bereichen gibt es dann bei 3G eine PCR-Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen. Zudem gibt es für diesen Personenkreis dann wieder Kontaktbeschränkungen wie in der Vergangenheit schon bekannt: ein Haushalt darf sich nur mit fünf weiteren Personen treffen.

Ausgenommen von der Personenzahl sind Geimpfte, Genesene, Kinder/Jugendliche bis einschl. 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Alarmstufe
Sie wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Ba-Wü an zwei auseinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht/überschreitet.
Dann gilt abgesehen von den bereits genannten Ausnahmen in einigen Bereichen eine 2G-Regelung – sprich für nicht geimpfte/genesene Personen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot.
Kontaktbeschränkung: ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren nicht geimpften/genesenen Person treffen (Ausnahmen siehe oben).

Ausführliche Zusammenfassung des dreistufigen Warnsystems und der Ausnahmen in Ba-Wü, Stand 15.09.20221, gültig ab 16.09.2021:
www.baden-wuerttemberg.de/Coronainfos/210915_Auf_einen_Blick

Hessen hat ein ähnliches Warnsystem mit leicht variierenden Werten der Hospitalisierungsinzidenzen:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/corona-regeln_in_hessen1609_final2.pdf

Da die Bundesländer eben weiterhin verschiedene Detail-Regelungen aufstellen können, bleibt es wichtig, sich über jedes Bundesland einzeln auf dem Laufenden zu halten:
Hier sind die Links zu allen Bundesländern gesammelt:

www.bundesregierung.de/corona-bundeslaender

Um die Impfquote weiter zu beschleunigen haben Bund und Länder die laufende Woche – 13.-19.09.2021 –  zur Impfaktionswoche ausgerufen mit vielen zusätzlichen Impfmöglichkeiten.

In einigen Bundesländern schließen die Impfzentren am 30.09.2021, Impfungen werden danach nur noch von Ärzten oder in speziellen Fällen mobilen Impfteams durchgeführt.

Corona ist abgesehen von der gesundheitlichen Betrachtung eben noch nicht vorbei, die Auswirkungen auf allen Ebenen sind weiterhin spürbar, daher gibt es auch weitere Anpassungen und daher gibt es auch Verlängerungen der Hilfsmaßnahmen.

So hat die Bundesregierung aktuell die Sonderregungen mit dem erleichterten Zugang zur Kurzarbeit um drei weitere Monate bis 31.12.2021 verlängert:
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-kabinett-verlaengert-erleichterten-zugang-zu-kurzarbeit
und auf der Seite des Arbeitsministeriums:
www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld
und auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/kurzarbeitergeldverordnung

Bleibt gesund, bleibt besonnen – alles wird gut!

Ein schönes Wochenende
Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen