Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 69

Grafik: BundesregierungGestern am 03. März trat das „Corona-Kabinett“ erneut zusammen, um die Beschluss- und Maßnahmenlage den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Grundlage der Verhandlungen war ein Beschlussentwurf mit einem „Öffnungsplan in fünf Schritten“ der sogenannten Viererrunde, bestehend aus Kanzlerin/Kanzleramt, Vizekanzler Scholz und den Ländern Berlin/Michael Müller und Bayern/Markus Söder.

Bereits im Vorfeld war klar, dass mit harten Auseinandersetzungen untereinander zu rechnen sein würde, da das Infektionsgeschehen zum einen regional stark unterschiedlich verläuft und zum anderen – die Interpretation sei erlaubt – ein gewisser Wahlkampfhauch angesichts der anstehenden diversen Landtagswahlen und schließlich auch der Bundestagswahl im September in der Luft schwebt.
Der jeweils politische Gegner bringt sich in Stellung, die Bevölkerung ist coronamüde und lockdownerschöpft und schreit nach Lockerung und Normalität, viele Wirtschaftsbranchen sind verzweifelt – diese Gemengelage sorgt auch für taktische Zugeständnisse = Lockerungen, die hier und da unter wissenschaftlichen und/oder persönlichen Aspekten womöglich etwas anders ausgefallen wären.

Nach Sinken der Infektionszahlen, des Inzidenzwertes und des R-Wertes bis ca. Mitte Februar, stagnieren die Zahlen bzw. steigen sogar regional wieder an.

Grundsätzlich wird der Lockdown in Deutschland bis zunächst 28. März verlängert.
Dabei gibt es jedoch partielle Lockerungen, teilweise auch je nach Infektionsgeschehen regional unterschiedlich.

Die wichtigsten Beschlüsse:

Erster Öffnungsschritt:

Kontaktbeschränkung bei privaten Zusammenkünften
Ab 08. März sind Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, dies jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitzählen.
Die „Social Bubble“ soll möglichst klein gehalten werden mit immer den gleichen Kontaktpersonen.

In Gebieten mit besonders niedrigen Zahlen – Inzidenzwert unter 35 – sollen weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen möglich sein auf drei Haushalte mit max. zehn Personen (ohne Kinder bis 14).
Hier gilt eine Notfall-Grenze von einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, ab dem die Kontaktbeschränkungen wieder zwingend verschärft werden müssen auf den jetzigen Stand (ein Haushalt plus eine Person, Kinder nicht mitgezählt).

Im zweiten Schritt des Öffnungsplans dürfen deutschlandweit ab 08. März wieder öffnen:
– Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte unter folgenden Auflagen:  max. ein Kunde pro 20qm Verkaufsfläche mit strikter ZUgangskonstrolle und Einhaltung der üblichen Hygienekonzepte.
– Fahrschulen, Flugschulen und körpernahe Dienstleistungsbetriebe unter Einhaltung der üblichen Hygienekonzepte.

Im dritten Öffnungsschritt bei stabilen Inzidenzwerten unter 50 werden genannt:
– weitere Teile des Einzelhandels
– Zoos und botanische Gärten
– Museen und Galerien
– Sport in kleinen Gruppen bis max. 10 Personen

Bei Übersteigen der 50er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt es weitere Beschränkungen, steigt die Inzidenz auf über 100 geht es zurück auf den jetzt gültigen Stand (Notbremse).

Vierter Öffnungsschritt mit der Voraussetzung von mind. 14 Tagen stabilem Inzidenzwert unter 50:
– Öffnung der Außengastronomie
– Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos
– kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei Übersteigen der 50er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt es weitere Beschränkungen, steigt die Inzidenz auf über 100 geht es zurück auf den jetzt gültigen Stand (Notbremse).

Die Verordnung bezüglich der Homeoffice-„Pflicht“ (wo immer es die Tätigkeit zulässt) wird bis zunächst 30. April verlängert.

Fünfter Öffnungsschritt:
Nach 14 Tagen stabiler Inzidenz unter 50 sind nun „Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich“ vorgesehen. Auch Kontaktsport in Innenräumen soll dann erlaubt werden, beides offenbar ohne Testpflicht.

Bei Übersteigen der 50er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt es weitere Beschränkungen, steigt die Inzidenz auf über 100 geht es zurück auf den jetzt gültigen Stand (Notbremse).

Begleitet werden soll dies alles durch eine starke Ausweitung der Impfkampagne und der Testkapazitäten. Man wolle „erproben“, ob durch die deutliche Ausweitung von Tests in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen möglich würden. Es soll einen kostenlosen Schnelltest pro Woche pro Bürger geben, insbesondere in Schulen/Kitas und Betrieben. Hierzu soll es möglichst eine Bescheinigung geben. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt der Bund.
Ein positiver Schnelltest erfordert zwingend einen PCR-Test, der dann ebenfalls kostenlos ist.

Außerdem sollen ab kommender Woche „ausgewählte Arztpraxen“ mit Impfungen beauftragt werden. Ende März/Anfang April sollen dann die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden.

Die Regelungen und Maßnahmen an Schulen und Kitas obliegen den Ländern!

Neuigkeiten zu den verschiedenen Corona-Hilfen:

Große vom Corona-Lockdown betroffene Unternehmen können jetzt neue staatliche Hilfen beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze für die Überbrückungshilfe III falle weg, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das gelte für den Einzelhandel, für die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die Hotellerie, Gastronomie und die Pyrotechnikbranche, die von Schließungen betroffen sind, zudem für den Großhandel und die Reisebranche.

Die Überbrückungshilfe III ist für die Zeit bis Ende Juni vorgesehen. Unternehmen, die vom Lockdown stark betroffen sind, können im Monat bis zu 1,5 Millionen Euro vom Staat bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Umsatz konnten die Hilfe schon seit dem 10. Februar beantragen. Bisher gibt es allerdings lediglich Abschlagszahlungen, also eine Art Vorschuss auf den Förderbetrag.

Um über das weitere Vorgehen zu beraten und zu entscheiden, trifft die Runde aus Bund und Ländern am 22. März wieder zusammen.

Die Regelungen im Überblick auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/coronavirus/bund-laender-beschluss

Die Beschlüsse vom 10.02.2021 im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2021-03-03-mpk

Die Pressekonferenz vom 03.03.2021 als Video in der Mediathek der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek

Weiterhin gilt: unbedingt für Ausnahmeregelungen immer die Länder-Verordnungen im Blick haben!
Hier sind die Links zu allen Bundesländern gesammelt:

www.bundesregierung.de/coronavirus/corona-bundeslaender

Das Corona-Kabinett mahnt zu einer „Balance aus Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung“ (Zitat Markus Söder)
Das Motto lautet also : das „etwas Mehr an Freiheit“ genießen, vernünftig und besonnen bleiben und vor allem: gesund bleiben!

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