Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 64 – EILMELDUNG

Früher als ursprünglich geplant hat das Corona-Kabinett schon heute am 19.01.2021 wieder getagt, um über die Lage und die Auswirkung der Maßnahmen zu beraten.

Die Beschlüsse vom 05.01.2021 wurden schon jetzt über den 31.01. hinaus bis mindestens 14. Februar verlängert. Zusätzlich wurden die Maßnahmen verschärft und erweitert, da das Infektionsgeschehen trotz Rückgang der Neuinfektionen immer noch deutlich zu hoch ist, um die Situation unter Kontrolle zu bringen, sprich die Infektionsketten nachverfolgen und stoppen zu können, auch ist die Lage in den Krankenhäusern weiterhin prekär.
Besondere Sorge machen dem Corona-Kabinett und den wissenschaftlichen Beratern (Virologen und Epidemiologen) die Viren-Mutationen aus anderen Ländern, die allem Anschein nach noch ansteckender sind und die Infektionszahlen dort explodieren lassen, wie z.B. in Irland und England – dies gilt es mit allen Möglichkeiten zu verhindern.

Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen bei den Maßnahmen hier zusammengefasst:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Ladengeschäften. Damit sind sogenannte OP-Masken gemeint oder gar virenfilternde FFP2- oder KN95-Masken. Dies gilt auch für längere Kontakte.
    Die bisherigen sogenannten Alltagsmasken reichen für diese Zwecke nicht mehr aus.
  • Die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sind zudem massiv zu reduzieren, so dass das Fahrgastaufkommen deutlich reduziert wird (Ziel: möglichst ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen). Nur so kann genügend Abstand gehalten werden.
    Dies soll unter anderem durch den folgenden Punkt erreicht werden:
  • Arbeit im Homeoffice/mobiles Arbeiten
    Es wird eine Verordnung erlassen bis zunächst 15. März, nach der Arbeitnehmern, wo immer die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice/mobiles Arbeiten ermöglicht werden muss. Dies ist nicht als Appell zu verstehen, sondern als eine Verpflichtung.
    Rechtliche Details zur Verordnung stehen noch aus.
  • Arbeiten am Arbeitsplatz in Unternehmen, in denen Präsenz unabdingbar ist:
    Auch hier sind in Arbeitsbereichen auf engem Raum, in dem die Abstände nicht eingehalten werden können oder wenn eine ausreichende Lüftung nicht gewährleistet ist, künftig Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen.
    Die Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter sollen variieren und entzerrt werden, damit möglichst wenige Menschen aufeinander treffen.
    Wenn kein Homeoffice/mobiles Arbeiten ermöglicht wird, gilt eine „Beweispflicht“ für den Arbeitgeber, warum das nicht ermöglicht werden kann.
  • Schulen und Kitas sollen bis zum 14. Februar „grundsätzlich“ geschlossen bleiben, die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.
    Die Notfallbetreuung werde sichergestellt und es werde Distanzlernen angeboten.
    Danach ist bei regionaler Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 vorgesehen, die Kitas wieder zu öffnen, in Grundschulen Wechselunterricht zu organisieren und in den weiterführenden Schulen Distanzunterricht zu planen.
    Die Sonderregelungen für die Abschlussklassen bleiben erhalten.
  • Alten- und Pflegeheime
    Für das Personal soll beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
    Die Schnelltests für Personal und Besucher sind konsequent umzusetzen, hierfür stellen Bund und Länder kurzfristig Bundeswehrsoldaten zur Verfügung, evtl. kommen im nächsten Schritt freiwillige Helfer zum Einsatz.

Unverändert bleiben folgende Maßnahmen gültig:

  • Kontaktbeschränkungen: weiterhin sind private Treffen nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Der Personenkreis ist so eng wie möglich zu halten.
  • Einschränkung des Bewegungsradius:
    Bei Ländern bzw. Stadt-/Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern beträgt der Bewegungsradius dann maximal 15 Kilometer um den Wohnort und ist nur aus „triftigen Gründen“ erlaubt.
    Triftige Gründe sind: der Arbeit nachgehen, ärztliche Versorgung
    Explizit KEINE triftigen Gründe sind: Reisen, touristische Tagesausflüge, Einkaufen
    Prinzipiell entscheiden über diese Maßnahme aber die Länder!
  • Das Kinderkrankengeld wird in 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 Tage für Alleinerziehende gewährt. Dies gilt auch zur Betreuung von Kindern im Falle von Kita-/Schulschließungen -> dies wurde am 18.01. von Bundesrat und Bundestag endgültig gebilligt.
  • Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland: Einführung neben der bestehenden eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise und nach frühestens fünf Tagen (Zwei-Test-Strategie) und wie bisher auch Quarantänepflicht.
  • Betriebskantinen bleiben geschlossen, nur Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke ist möglich.

  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen
    Es gilt der 1,5m-Mindestabstand, Maskenpflicht und Gesangsverbot

Die Folgen des Lockdowns für die besonders betroffenen Branchen  sollen abgemildert werden mit u.a. der Überbrückungshilfe III des Bundes, die  (noch einmal) verbessert und vereinfacht wird.
Infos dazu:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/ueberbrueckungshilfe-lll

Um über die weiteren Entwicklungen und Maßnahmen ab 15. Februar zu entscheiden, werden sich Bund und Länder rechtzeitig vorher wieder zusammensetzen.

Die Regelungen im Überblick auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.deaktuelles/bund-laender-beschluss

Die Beschlüsse vom 19.01.2021 im Wortlaut:
www.bundesregierung.de/2021-01-19-mpk-data.pdf

Die Pressekonferenz vom 19.01.2021 als Video in der Mediathek der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek

Weiterhin gilt: unbedingt für Ausnahmeregelungen immer die Länder-Verordnungen im Blick haben!
Hier sind die Links zu allen Bundesländern gesammelt:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender

Es heißt also weiterhin: Durchhalten, besonnen bleiben und vor allem: gesund bleiben!

Ihre/Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen