Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 63

Nachjustierungen bei den November-/Dezemberhilfen, der Überbrückungshilfe III und den Neustarthilfen – Infos zu den Antragsstellungen

Die Novemberhilfe kann noch bis 31.01.2021 beantragt werden und auch die Dezemberhilfe kann inzwischen beantragt werden, und zwar bis 31.03.2021.
Wichtig: der Elster-Zertifizierungscode darf bei der Antragstellung nicht vergessen werden.

Zusammengefasste Infos auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen:
www.bundesfinanzministerium.de/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche

Infos und FAQs zur November- und Dezemberhilfe
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ausserordentliche-wirtschaftshilfe

Infos und FAQs zur Überbrückungshilfe III:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ueberbrueckungshilfe-lll

und hier:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ueberblick-ueber-die-ueberbrueckungshilfe-lll

Infos zur Neustarthilfe für Soloselbständige auf haufe.de:
www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ueberbrueckungshilfe-iii-mit-neustarthilfe-fuer-soloselbststaendige

Der Antragsdschungel lässt viele oft verzweifeln und die Mühlen der zuständigen Ämter zur Bewilligung und Auszahlung mahlen oft langsam, doch bitte gebt nicht auf und holt Euch sofern nötig professionelle Hilfe – wir stehen an Eurer Seite!

Ihre/Eure Menschen der beratergruppe:Leistungen