18.05.2020
Bei den coronabedingten Hilfsprogrammen für Arbeitnehmer und Familien hat die Bundesregierung noch einmal Feinschliff betrieben!
Wir haben die Infos zum Zweiten Sozialschutzpaket, Elterngeld und Urlaub während dem Bezug von Kurzarbeitergeld für Sie zusammengefasst.
Der Bundestag hat am 07.05.2020 einen Gesetzesentwurf für Anpassungen beim Elterngeld verabschiedet, die coronabedingte Nachteile verhindern sollen.
Durch die Gesetzesänderung bekommen Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Elterngeldmonate auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Neuregelung verhindert, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020
Hier ein Artikel auf haufe.de vom 11.05.2020 dazu:
www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/elterngeld
Die Zeit um Pfingsten ist traditionell Urlaubszeit … was das für Arbeitnehmer bedeutet, die zu dieser Zeit Kurzarbeitergeld beziehen, fasst der Artikel auf haufe.de vom 15.05.2020 gut zusammen:
www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-und-kurzarbeit
Nun zum großen Hilfspaket aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – hierzu hat der Bundestag am 14.05.2020 das Zweite Sozialschutzpaket verabschiedet.
Damit sollen in weiteren Schritten die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden.
Die wichtigsten Maßnahmen daraus:
* Verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld – wir haben darüber bereits in einer Eilmeldung berichtet:
- Ab dem 4. Monat des Bezugs von KuG beim mindestens 50% reduzierter Arbeitszeit, wird diesees auf 70/77% des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, ab dem 7. Monat aus 80/87% - dies geltend bis längstens 31.12.2020
- verlängerte Hinzuverdienstmöglichkeiten bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis 31.12.2020 bei Öffnung der Möglichkeit für alle Berufe
* Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen 01.05. und 31.12.2020 enden würde
* Arbeitsgerichte und Sozialgerichte bauen die Möglichkeit des Einsatzes von Videokonferenzen für mündliche Verhandlungen aus
* Sicherstellung eines warmen Mittagsessens für Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen, Kindertagespflege trotz pandemiebedingter Schließungen. Ebenso für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen
* Nachbesserungen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) mit Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen
* Sicherstellung der Weiterzahlung von Waisenrenten auch dann, wenn bedingt durch die Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen
Hier die Pressemitteilung aus dem BMAS vom 14.05.2020:
www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket-ii-weitere-hilfen-fuer-arbeitnehmer.html
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