18.03.2020
Heute soll es um Steuern und Finanzen gehen, damit Unternehmen nicht in Schieflage durch die Corona bedingten Ausfälle geraten:
Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Steuerstundung
Unternehmen können die Möglichkeit nutzen, die Steuervorauszahlungen nun herabsetzen zu lassen, ggf. kann die Vorauszahlung sogar auf „Null“ gesetzt werden. Dies kann nicht nur ab sofort, sondern sogar rückwirkend ab März beantragt werden.
Zusätzlich können Steuerstundungen für Nachzahlungen beantragt werden. Dies gilt nachträglich für in der nahen Vergangenheit ergangene Bescheide für Vorjahre, ebenso natürlich für die zukünftig noch ergehenden.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten zur Erhaltung Ihrer Liquidität!
Wir übernehmen für unsere Kunden die Antragstellung, damit alles in den richtigen Bahnen läuft – bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihren Ansprechpartnern bei uns auf!
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen bei Krediten/Finanzierungen
Hierzu hat z.B. die WIBank in Hessen gute Förderungsangebote im Portfolio:
https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918
Auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) finden sich hilfreiche Informationen, welche Hilfsmaßnahmen die Bundesregierung für Unternehmen anbietet, z.B. mit Förderinstrumenten bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Selbstverständlich können unsere Experten Sie zu allen diesen Brennpunkt-Themen beraten – wir sind auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen