12.05.2020
Damit Ihnen keine Hilfsmöglichkeiten entgehen, greifen wir heute noch einmal das Thema „Corona-Soforthilfe“ auf, denn die Frist für die Antragstellung läuft nur noch bis 31.05.2020!
Die Soforthilfe ist gedacht für Solo-Selbständige, kleine Unternehmen (bis maximal 10 Beschäftigte), Freiberufler und Landwirte, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten konkret ausgelöst durch die Corona-Pandemie gekommen sind.
Die Anträge müssen bis spätestens 31.05.2020 bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden.
Grundsätzlich können zusätzlich zur Soforthilfe weitere Leistungen/Hilfsprogramme im Zusammenhang mit der Pandemie in Anspruch genommen werden. Kommt es dadurch zu einer Überkompensation (= Hilfeleistung ist größer als der Verlust), muss diese im Nachgang zurückgezahlt werden.
Hier noch mal die grundsätzlichen Infos dazu auf der Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-soforthilfen-1737444
Eine Übersicht der zuständigen Behörden der Länder finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/laender-soforthilfen.html
Hier eine Beschreibung des Corona-Schutzschild für Kleinstunternehmen aus dem Bundesfinanzministerium der Finanzen:
www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/corona-kleinstunternehmen.
Das Antragsformular „Soforthilfe Corona“ für Unternehmen bis 10 Beschäftigte am Beispiel Baden-Württemberg (die Antragsformulare der anderen Länder sind entsprechend an die dortigen Gegebenheiten angepasst:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Foerderprogramme/Antrag_Soforthilfe-Corona_Bund.pdf
Das Antragsformular „Soforthilfe Corona“ für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten am Beispiel Baden-Württemberg (s.o.):
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Foerderprogramme/Antrag_Soforthilfe-Corona_Land.pdf
Hier ein paar konkrete Tipps für die Antragstellung aus unseren Erfahrungen mit den bisher mit unserer Unterstützung gestellten Anträgen zur Corona-Soforthilfe:
Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig und sorgfältig ausgefüllt ist und senden Sie ihn unterschrieben und eigescannt über die jeweilig zuständigen (Landes-)Portale. Begründen Sie Ihren Engpass mit dem Vergleich Ihrer Einkünfte vor Corona und seit Corona mit konkreter Bezifferung und Berechnung Ihres Liquiditätsengpasses und bewahren Sie die zugrundeliegende Berechnung auf für etwaige Nachfragen/Nachforderungen von Angaben.
Im Antrag ist dies der Punkt „Grund für die existenzgefährdende Wirtschaftslage aufgrund der Corona-Pandemie“
Je genauer und schlüssiger Ihre Angaben sind, desto schneller dürfen Sie mit einer Bewilligung und auch Überweisung der Ihnen jeweilig zustehenden Soforthilfe rechnen!
Weitere Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbständige
Auf dieser Seite finden Sie noch einmal gut zusammengefasst Informationen zu (fast) allen Hilfsprogrammen der Bundesregierung (etwas nach unten scrollen):
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Für alle Antragstellungen gilt:
Die Angaben zum Antrag müssen korrekt und wahrheitsgetreu sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen!
Eine Warnung: Betrugsversuche im Kontext der Corona-Hilfen
Oftmals werden aktuell E-Mails mit dem Betreff „Corona-Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ (oder ähnlich) verbreitet. Die Absende-Adressen enden meist auf @(bundesland).de.com
Hierin steht meist eine Aufforderung zur Datenübermittlung an das Finanzamt oder sind Anhänge enthalten – öffnen Sie bitte NICHT die Anlagen oder Links solcher Mails, informieren Sie stattdessen die entsprechenden Behörden
Gerne unterstützen wir Sie natürlich bei der korrekten Antragstellung, denn unsere „TaskForce Corona“ ist auf die Hilfsprogramme und etwaig entstehende Sonderfälle und Schwierigkeiten spezialisiert und kennt auch abseits der „üblichen Standardfälle“ gute Wege, zu einer erfolgreichen Bewilligung zu gelangen.
In jedem Falle gilt: Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Antragstellung!
Ihre Menschen der beratergruppe:Leistungen