Corona und seine Folgen – Antworten & Tipps, Folge 25

Heute möchten wir noch einmal das Thema „Corona-Maßnahmen im Unternehmen“ genauer aufgreifen.
Hierbei geht es zum einen um den Schutz der Beschäftigten und zum anderen, was zu tun ist, wenn ein Corona-Verdachtsfall im Unternehmen vorliegt.

Grundlage bietet der im Zuge von Corona erstellte „SARS-CoV-2Arbeitsschutzstandard“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16.04.2020, der sicher an neue Erkenntnisse zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Beschäftigten ggf. angepasst wird:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Arbeitgeber tun gut daran, diesen Maßnahmenkatalog Punkt für Punkt durchzugehen und jeweils zu prüfen, was davon für das eigene Unternehmen zutreffend und somit umzusetzen ist.

Eine gut lesbare Zusammenfassung vom 20.04.2020 findet sich ebenfalls auf der Seite des BMAS:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html

Dabei ist eine aktive und offene Kommunikation das A und O für das „Mitnehmen“ der Beschäftigten zum Umsetzen aller Maßnahmen und einen achtsamen Umgang miteinander – der Grundsatz muss immer „Gesundheit geht vor“ sein!

Unternehmen sollten auch unbedingt darauf vorbereitet sein, wie „im Fall der Fälle“ vorzugehen ist: Was ist zu tun, wenn innerhalb der Belegschaft ein sogenannter „Verdachtsfall“ vorliegt – ein Beschäftigter also evtl. selbst infiziert ist/sein könnte oder er/sie in einer Kontaktkette mit einem Infizierten steht.

Auf der Homepage der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) finden sich dazu auf einer Corona-Sonderseite viele hilfreiche Tipps:
https://www.dguv.de/corona/index.jsp

Das Vorgehen bei Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb ist sehr gut zusammengefasst in diesem Flyer der DGUV:
Flyer DGUV: „Verdachts-/Erkrankungsfällen im Betrieb“

Infos zu branchenspezifischen Konkretisierungen des Corona-Arbeitsschutzstandards:
https://www.dguv.de/medien/_hilfe/2020_04_30_sars_cov_2_arbeitsschutzstandard___branchenspezifische_konkretisierungen.pdf

Auf dieser Seite finden Sie die Verlinkungen zu den zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp

Eine weitere gute Zusammenfassung, was im Verdachtsfall zu tun ist, auf personal-wissen.de:
www.personal-wissen.de/verdachtsfall-oder-bestaetigter-coronavirus-fall-im-unternehmen-richtig-handeln-in-10-schritten/

Abschließen möchten wir die heutige Folge mit dem Gesetzentwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ des Kabinetts vom 29.04.2020.
Dieses dient dem Ziel „Corona-Infizierte künftig noch schneller zu finden, testen und versorgen“ (Zitat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn)

Hier die Regelungen im Überblick auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html

Hier die sogenannte Formulierungshilfe des Gesetzentwurfs im Wortlaut – das ist recht schwere Kost und birgt einigen Sprengstoff, der gerne heiß und teilweise sehr polemisierend diskutiert wird … Stichworte zu diesen Aufreger-Themen sind „Immunitätsdokumentation“ und die nicht wörtlich genannte „Impfpflicht“ bzw. der „Impfzwang“.
Bundesgesundheitsministerium.de: Entwurf_Zweites Gesetz zum Schutz der Bevoelkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Um den Grundsatz von oben noch einmal zu nennen: Gesundheit geht vor!
Dieses Ziel sollte letztendlich dann doch uns alle einen und uns erneut zu Solidarität zum Schutz des Gemeinwohls und dem Schutz aller Menschen aufrufen!

In diesem Sinne: Bleiben Sie besonnen, bleiben Sie gesund! 😊

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