Bundesregierung beschließt Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- Euro ab 01.10.2022

Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- Euro und auf Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520,- Euro gebilligt. Die Ampelkoalition hat somit eines der zentralen Wahlversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz erfüllt.

Der Mindestlohn liegt seit Januar 2022 bei 9,82 Euro, zum 01. Juli wird er bereits seit längerem beschlossen auf 10,45 Euro steigen und ab 01. Oktober dann bei 12,- Euro liegen.
Von dieser Erhöhung profitieren gut sechs Millionen Menschen, das Motiv der Bundesregierung dahinter: „Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, sollen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Wer in Vollzeit beschäftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können.“

In diesem Zuge wurde auch die Minijob-Grenze von bislang 450,- Euro auf 520,- Euro gesetzt und künftig gleitend angepasst, damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich ist.

Um die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu fördern, geht damit noch die Erhöhung der Grenze für sogenannte „Midi-Jobs/Übergangsbereich“ von derzeit monatlich 1.300,- Euro auf 1.600,- Euro einher. Das schafft stärkere Entlastung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt.

Infos auf der Seite der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/zwoelf-euro-mindestlohn

FAQs zum Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
www.bundesregierung.de/mindestlohn-FAQ