Neue steuerliche Gebäudesachwerte

Gebäudewertermittlung

Die Bewertungsverfahren für Grundbesitz und Gebäude wurden im Zuge
der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts 2008 umfassend
reformiert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Dieses hat 2008 gerügt, dass die steuerlichen Grundstückswerte den
jeweiligen Verkehrswerten entsprechen müssen. Aus den allgemeinen
Gebäudewertermittlungsverfahren ins Steuerrecht übernommen wurden daher
das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren.
Gegenüber der zivilrechtlichen Grundstücks- und Gebäudewertermittlung
gibt es im Steuerrecht allerdings zahlreiche
Vereinfachungsregelungen.

Sachwertverfahren

Der Bundesrat hat jüngst eine Neuregelung der Bestimmungen zur
Ermittlung von Gebäudesachwerten vorgeschlagen (vgl. hib-Meldung Nr. 327
v. 23.06.2014). Unter anderem sollen die Regelherstellungskosten an den
Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt werden.

Alterswertminderung

Der Gebäuderegelherstellungswert ist regelmäßig um eine
Alterswertminderung zu kürzen. Diese betrug bisher maximal 60 %. Gemäß
den Änderungsvorschlägen des Bundesrates soll diese auf 70 % erhöht
werden.

Stand: 27. August 2014

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